Wenn das politische Berlin in diesen Wochen gespannt den grundstürzenden Botschaften aus Karlsruhe lauschte, dann wurden sie stets aus dem Mund einer freundlichen, auffallend rot gekleideten Dame verkündet. Doris König, seit 2014 Richterin des Bundesverfassungsgerichts, ist seit gut drei Jahren dessen Vizepräsidentin. Und sie ist, was noch wichtiger ist, Vorsitzende jenes Zweiten Senats, der die Haushaltspolitik gerade auf den Kopf gestellt hat. Verpflichtungen aus dem um 60 Milliarden Euro geschrumpften Klima- und Transformationsfonds, so hatte König mit einem so knappen wie folgenreichen Halbsatz erläutert, müssten "durch den Haushaltsgesetzgeber anderweitig kompensiert werden".
Justiz:Sie sprach ein Urteil, das sie ablehnte
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Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, wollte das Gesetz zum Wahlrecht für verfassungswidrig erklären. Die Mehrheit in ihrem Senat sah es anders. Da sie die Vorsitzende ist, musste sie deren Entscheidung verkünden.
Von Wolfgang Janisch
Bundesverfassungsgericht:Das deutsche Wahlrecht darf kompliziert sein
Das Bundeswahlgesetz im Detail zu verstehen, gelingt nur wenigen ausgebufften Spezialisten. Ein Problem? Nein, sagen die Karlsruher Verfassungsrichter. Wähler müssen Paragrafen nur "in groben Zügen" erfassen können.
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