Prozesse - Karlsruhe:Flaschenpfand-Auszeichnung: EU-Richter müssen entscheiden

Baden-Württemberg
Das Symbol für Einwegpfand auf einer Pfandflasche. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Karlsruhe (dpa) - Ob Lebensmittelmärkte in Werbeprospekten den Preis für Flaschen oder Gläser inklusive Pfand angeben müssen, wird eine Frage für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof will von den Kollegen in Luxemburg wissen, ob nach EU-Recht ein ausgewiesener Verkaufspreis etwa für Getränkeflaschen oder Joghurt in Gläsern das Pfand enthalten muss. Sollte der EuGH die Frage bejahen, sei zu klären, ob Mitgliedstaaten der EU davon abweichende Regelungen beibehalten dürfen, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats am BGH in Karlsruhe am Donnerstag. Hintergrund sind unterschiedliche Regeln nach deutschem und EU-Recht. (Az. I ZR 135/20)

Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte die Frage grundsätzlich klären lassen wollen und deshalb eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel verklagt. Diese hatte in einem Werbeprospekt bei Getränken und Joghurt im Glas die reinen Preise abgedruckt, mit dem Zusatz "zzgl. ... € Pfand". Der Verband hält das für unzulässig. Der Preis müsse insgesamt angegeben werden. Wie die Kieler handhaben es allerdings die meisten Händler.

Nach der deutschen Preisangabenverordnung wäre das auch korrekt. Dort steht, dass "eine rückerstattbare Sicherheit" extra anzugeben ist, nicht im Gesamtbetrag. Diese Vorschrift ist wohl inzwischen durch europäisches Recht überholt, die deutsche Verordnung wurde aber nicht angepasst. Es sei ein vermeintlich leichter Fall, der doch kompliziert zu lösen sei, sagte der Vorsitzende Richter.

© dpa-infocom, dpa:210728-99-583940/3

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