SZ-Podcast "Auf den Punkt":Illerkirchberg: Tödliche Attacke und viele offene Fragen

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"Auf den Punkt" - der Nachrichtenpodcast der Süddeutschen Zeitung. (Foto: SZ)

Im kleinen schwäbischen Ort Illerkirchberg hat mutmaßlich ein Asylbewerber ein Mädchen getötet. Was wir über das Gewaltverbrechen wissen.

Von Max Ferstl und Lars Langenau

Bislang schweigt der mutmaßliche Angreifer: Laut Erkenntnissen der Polizei hat ein 27-jähriger Mann am Montagvormittag in Illerkirchberg zwei Mädchen mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige ist gestorben, eine 13-Jährige wurde schwer verletzt. Gegen den mutmaßlichen Täter wurde Haftbefehl erlassen - wegen Mordes und versuchten Mordes. Den Angaben zufolge stammt er aus Eritrea und ist seit 2016 in Deutschland. Zuletzt hat er in einem Heim für Asylbewerber gelebt, direkt gegenüber vom Tatort. Bislang gibt es kein Motiv und auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der Mann und die Opfer kannten.

"Man weiß zwar relativ genau, wie der Ablauf war, aber zu den Hintergründen weiß man praktisch nichts", sagt Max Ferstl, SZ-Korrespondent für Baden-Württemberg. "Der mutmaßliche Täter hat sich in seiner Vernehmung auf sein Recht berufen, die Aussage zu verweigern." Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) habe gesagt, dass es "keine Hinweise auf ein politisches oder religiöses Motiv" für die Tat gebe.

Doch im Internet habe es schnell "viel Hetze" gegeben. Und "es gab Politiker von der AfD, die versucht haben, diesen Fall in Verbindung mit der Asylpolitik zu bringen". Das vorherrschende Gefühl in Illerkirchberg sei "Trauer und Schock". "Es gibt aber auch wütende Menschen, die auf das Asylbewerberheim schimpfen, die die Asylpolitik verantwortlich machen für das, was dort geschehen ist."

Aber warum berichtet eigentlich auch die SZ in diesem Fall über die Nationalität des mutmaßlichen Täters? "Es ist bei der Berichterstattung über Straftaten immer eine Frage der Abwägung, ob man die Nationalität eines Täters nennt", sagt Ferstl. Die SZ orientiere sich da an den Leitlinien des Presserates. "In dem Fall ist es so, dass es bei besonders schweren Straftaten wie in diesem Fall zulässig ist. Und im speziellen Fall ist es wohl auch nötig, sie zu nennen, weil man sonst die Fragen, die den Ort beschäftigen, oder die Debatten, die sich daraus ableiten, nicht verstehen kann."

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Die Leitsätze des Presserates zur Berichterstattung über die Herkunft von Straftätern finden Sie hier.

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