Justiz - Mannheim:VGH erlaubt nächtliches Protestcamp in Heidelberg

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Mannheim (dpa/lsw) - Ein Protestzeltlager auf dem Heidelberger Marktplatz für die Evakuierung von Flüchtlingscamps darf trotz der Ausgangsbeschränkungen auch nachts stattfinden. Die Stadt hatte diese Demonstration nur tagsüber erlaubt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gab nach Angaben vom Dienstag einer Beschwerde des Veranstalters zum Teil statt (Az.: 1 S 138/21).

Der Infektionsschutz rechtfertige zwar Auflagen für Versammlungen. Die Stadt hat den Richtern zufolge aber nicht darlegen können, dass die Teilnehmer die Abstands- und Hygieneregeln nachts nicht einhalten würden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Jedoch darf in jedem Zelt nur ein Mensch schlafen. Eine Beschwerde gegen diese Auflage blieb erfolglos.

Die Demonstranten fordern den Angaben nach die Evakuierung von Flüchtlingslagern an den EU-Außengrenzen. In den Zelten wollen die Protestierenden noch bis Samstag übernachten.

Aufgrund der Corona-Pandemie gilt im Südwesten seit Wochen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr. Die Regelung soll die Zahl der Kontakte verringern und so helfen, Ansteckungen mit dem Erreger Sars-CoV-2 zu vermeiden.

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