Corona-Regeln:Die neue Nüchternheit an Starnberger See und Ammersee

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Das Landratsamt hat ein Alkoholverbot für die Promenaden und viele weitere Plätze erlassen. Bier und Wein dürfen die Wirte dennoch ausschenken.

Von David Costanzo und Leonie Daumer, Starnberg

Die Temperaturen steigen, die Inzidenz sinkt, das zieht viele nach draußen. Mit 18 Grad Celsius übertrifft etwa Herrsching sogar noch die Vorhersagen, die Promenade am Ammersee füllt sich. Manch einer hat ein Feierabendbier mitgebracht oder kauft es unterwegs, zwei Frauen stoßen mit Champagnergläsern auf einer Parkbank an. So weit, so erlaubt. Doch daran nippen wäre untersagt.

Auch wenn keine Verbotsschilder darauf hinweisen, auch wenn es kaum jemand bemerkt haben dürfte: Das Landratsamt hat im Kampf gegen das Coronavirus an vielen Plätzen ein Alkoholverbot erlassen - und dies nur auf seiner Internetseite kundgetan. Die von Landrat Stefan Frey (CSU) unterzeichnete Allgemeinverfügung vom 29. Januar weist in zehn Ortschaften teilweise riesige Trockengebiete aus. In Herrsching betrifft die Regelung die gesamte Promenade. Am Starnberger See fällt das Nordufer von Kempfenhausen bis zum Ende der Promenade darunter, dazu das Paradies in Possenhofen und die Tutzinger Uferparks. Im Würmtal und in Gilching müssen an Treffpunkten von Jugendlichen die Flaschen geschlossen bleiben.

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Das Verbot soll Ansammlungen Ausgelassener vermeiden, um der Pandemie Einhalt zu gebieten. "Es ist weiterhin Achtsamkeit angesagt", erklärt Landratsamtssprecherin Barabara Beck. "Uns allen muss weiterhin bewusst sein, dass wir nicht vollkommen sorglos mit dem Virus umgehen können." Es sei zwar gut, dass die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch auf 32,9 Fälle pro 100 000 Einwohner fiel, womit dieser Infektionsindikator wieder unter dem Grenzwert von 35 rangiert, unter dem Lockerungen möglich sein sollen. Vor wenigen Tagen sei er aber noch höher als 40 gewesen.

Das Landratsamt folgt mit seiner Verfügung dem Infektionsschutz der Staatsregierung. Die war im Januar mit einem landesweiten Alkoholverbot vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert und forderte anschließend die Landkreise auf, mögliche Geltungsräume zu benennen, an denen sich Menschen ballen könnten. Dem sei man nach Beratung mit der Polizei nachgekommen, teilt die Kreisbehörde mit. Im Herbst hatte das Landratsamt schon einmal Plätze öffentlicher Abstinenz benannt. Damals beschränkte sich die Behörde beim nächtlichen Alkoholverbot auf kürzere Abschnitte der Promenaden in Herrsching und Starnberg sowie aufs Umfeld von Kloster Andechs. Die neue Nüchternheit gilt ganztags.

Wie konsequent diese sein kann, muss sich zeigen. "Die Leute wissen das gar nicht", sagt etwa die Kreisvorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbandes, Claudia Aumiller aus Wörthsee. Sie zeigt sich froh, dass die Wirte weiterhin Getränke zum Mitnehmen verkaufen dürfen, um Umsatz zu generieren. Tatsächlich handelt es sich nach den freistaatlichen Paragrafen um ein Alkohol konsumverbot und nicht um ein Alkohol verkaufsverbot. Das Trinken wiederum könnten die Wirte nicht kontrollieren, sagt Aumiller. Das Landratsamt kündigt an, dass die Polizei über die Einhaltung wache.

Bislang hat der Landrat das Verbot bis 8. März verlängert. Da die Staatsregierung Lockerungen ankündigt, stehe eine weitere Verlängerung auf dem Prüfstand, teilt das Landratsamt mit. Vorzeitig will man die Korken jedoch nicht knallen lassen.

© SZ vom 25.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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