Prozess in München:Paulaner siegt im Spezi-Streit

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Kann man auch an der Baggerschaufel öffnen: das Kultgetränk Spezi, hier in der Originalversion. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Münchner dürfen ihre Limo-Mischung auch weiterhin nach dem Vorbild aus Augsburg nennen. Die Privatbrauerei Riegele wollte einen neuen Lizenzvertrag erstreiten. Doch eine Vereinbarung aus dem Jahr 1974 hat vor dem Landgericht Bestand.

Von Susi Wimmer

Man kann immer noch vortrefflich darüber streiten, ob es nun der, die oder das Spezi heißt in Bayern. Dass die Münchner Paulaner-Brauerei-Gruppe ihr braunes Kracherl auch weiterhin "Paulaner Spezi" nennen darf, ist vorerst aber einmal geklärt: Die 33. Zivilkammer am Landgericht München I gab den klagenden Oberbayern recht, dass die Vereinbarung über die Namensnutzung zwischen ihnen und der schwäbischen Brauerei Riegele aus dem Jahr 1974 fortbesteht. Riegele hatte den Münchnern vergangenes Jahr die Abmachung gekündigt, um einen neuen millionenschweren Lizenzvertrag aushandeln zu können.

Wer hat's erfunden? In diesem Fall waren es die Schwaben. In den Fünfzigerjahren mischten Wirte in den Wirtshäusern Cola und Orangenlimo, weil das die Leute gerne tranken. Allerdings war das Mischen umständlich, es blieben Reste übrig, es stapelte sich das Leergut. Da kam Riegele auf die Idee, "die Spezialmischung" in einer Flasche anzubieten. Wie Inhaber Sebastian Priller der SZ erzählte, habe aber damals niemand ein Spezial-Cola-Misch bestellt, "alle haben einfach Spezi gesagt". Der Name war geboren.

Die Erfinder selbst sagen übrigens "das Spezi". Riegele ließ sich den Namen schützen und gründete einen eigenen Verband, der die Lizenzen für Spezi vergibt. Trotzdem, sagte Priller, habe Paulaner ebenfalls ein Getränk namens Spezi herausgebracht. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, habe man mit Paulaner einen Lizenzvertrag mit einer Einmalzahlung von 10 000 Mark vereinbart, "dann ist erst mal Ruhe", dachte man.

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Das Brauhaus Riegele hat das Mischgetränk einst erfunden. Im Interview sprechen die Firmenchefs über seine Entstehung, den Markenkampf mit Paulaner und erklären, warum Spezi vor allem in Bayern so gut ankommt.

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Heute produziert Paulaner 900 000 Hektoliter der Mischung im Jahr

Was damals wohl niemand ahnte, war, dass Paulaner in die Vermarktung seines Spezi (bei Paulaner heißt es "der Spezi") investierte - mit überschäumenden Reaktionen. Spezi war plötzlich das In-Getränk, vor allem bei jungen Leuten. Auf Münchens Straßen und Plätzen tummelte sich die Jugend, in der Hand die braune Flasche. Heute produziert Paulaner 1 Million Hektoliter davon im Jahr. "Wir investieren lange Zeit, und die profitieren davon", sagte Sebastian Priller. Deshalb kündigte die Brauerei den Vertrag, um einen neuen Lizenzvertrag zu schließen - über 4,5 bis fünf Millionen Euro pro Jahr. Paulaner zog vor Gericht.

Man habe vor fast 50 Jahren den Vertrag mit Paulaner-Salvator-Thomasbräu geschlossen, und die Paulaner-Brauerei-Gruppe sei nicht die gültige Rechtsnachfolgerin, argumentierten die Augsburger. Die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer sah das anders und erkannte die Umfirmierung an. Außerdem, urteilte Richterin Michaela Holzner, sei die Vereinbarung aus dem Jahr 1974 kein Lizenzvertrag, sondern eine "Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung". Dies gehe allein schon aus der Tatsache hervor, dass vor der Unterzeichnung die Überschrift "Lizenzvertrag" durchgestrichen und durch "Vereinbarung" ersetzt worden sei. Man habe damals bestehende Streitigkeiten endgültig beilegen wollen. Und "im Vertrauen auf diese endgültige Beilegung" habe Paulaner erheblich in den Aufbau der Spezi-Marke investiert.

Eine markenrechtliche Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung sei im Gegensatz zu Lizenzverträgen "nicht ordentlich kündbar", führte die Kammer aus. Paulaner habe der Privatbrauerei Riegele auch keinerlei Anlass für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Im Gegenteil: Paulaner halte sich seit Jahrzehnten an die Vereinbarungen. Und der Wunsch der Schwaben, am beachtlichen Erfolg der Münchner zu partizipieren, "stellt keinen wichtigen Grund im Rechtssinne dar". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Riegele-Brauerei kann nun das Oberlandesgericht anrufen.

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