Verkehrsregeln:In München wächst der Schilderwald

Lesezeit: 2 min

Ein einfaches "P" auf blauem Grund reicht längst nicht mehr als Beschilderung von Parkplätzen. Zusätzliche Symbole regeln, welches Gefährt hier abgestellt werden darf. (Foto: Andreas Schubert)

Weil nicht nur Autos in der Stadt parken wollen, bekommen nach und nach auch andere Fahrzeuge ihren Platz am Straßenrand zugewiesen. Ein Überblick über die neuen Symbole - und was sie bedeuten.

Von Andreas Schubert

"Ich glaub', ich steh' im Schilderwald": Das dürften sich Münchner Verkehrsteilnehmer in der jüngeren Vergangenheit zunehmend gedacht haben. Denn die Stadt hat damit begonnen, rein schildermäßig an den Straßen ordentlich aufzuforsten. Ein einfaches "P" für Parkplatz reicht da schon lange nicht mehr. Seit Menschengedenken ist schließlich klar: Wo "P" steht, stehen Autos drauf.

Doch seit sich herumgesprochen hat, dass es auch noch andere Verkehrsmittel als private Pkw gibt und überdies alles seine Ordnung haben muss, bekommen nun nach und nach auch andere Fahrzeuge ihren Platz am Straßenrand via Beschilderung zugewiesen - die schöne neue Welt der Piktogramme macht's möglich.

Viele Menschen, ein geteiltes Auto: Dieser Parkplatz ist für Carsharing-Fahrzeuge reserviert. (Foto: Andreas Schubert)

Neuerdings sieht man immer häufiger auf Schildern und - damit man es auch ja bemerkt - als Markierung auf der Straße ein in der Mitte durchgeschnittenes Auto, umringt von Manschgerln, die offenbar eine Familie darstellen sollen: Mami, Papi, Tochter und Sohn. Das Zeichen bedeutet: Hier dürfen nur Carsharing-Fahrzeuge abgestellt werden, also Autos zum Teilen. Die Markierung ist nach Ansicht der Stadt offenbar so selbsterklärend, dass es keinerlei weiterer Worte bedarf. Ganz klar: Ein durchgeschnittenes Auto steht für Teilen, wofür auch sonst.

Derzeit gibt es im Stadtgebiet rund 300 solcher Stellplätze. Hier dürfen alle Carsharing-Fahrzeuge stehen, die entweder mit einer blauen runden Vignette mit der Aufschrift "Carsharing" oder einer rechteckigen Vignette mit einem Siegel der Landeshauptstadt München gekennzeichnet sind. Eine Höchstparkdauer gibt es nicht. 2024 werden einige dieser Stellplätze dann exklusiv für stationsbasiertes Carsharing umgewidmet. Dies wird dann natürlich durch eine ergänzende Beschilderung verdeutlicht.

Der Parkplatz ist für viele unterschiedliche Gefährte, und für jedes gibt es ein Symbol. (Foto: Andreas Schubert)

1600 Carsharing-Stellflächen und Abstellflächen für Mikromobilität sind bis 2026 geplant. Sie sind Bestandteil sogenannter Mobilitätspunkte, von denen es in den nächsten Jahren 200 geben soll, wie das Mobilitätsreferat mitteilt. Mobilitätspunkte sind Orte, an denen sich die Menschen ein Verkehrsmittel ausleihen können. Dazu gehören auch die allseits beliebten elektrischen Tretroller (E-Scooter), große Roller mit E-Antrieb, E-Bikes und normale Leihräder. Jedes dieser Gefährte hat sein eigenes Symbol.

Normalerweise treten sie dann in Kombination auf einem Schild auf, denn die abgasfreien Vehikel dürfen sich die Stellfläche, meistens umgewidmete Autoparkplätze, teilen. So müssen sie nicht mehr, wie sonst üblich, auf dem Trottoir geparkt werden, wo sie oftmals ein Hindernis sind. Neben rund 60 reinen Abstellflächen für Mikromobilität können bis Ende dieses Jahres 2023 noch etwa 30 Abstellflächen an Standorten von Mobilitätspunkten hinzukommen.

Möglich macht das alles eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020, bei der die Sinnbilder als neue Verkehrszeichen eingeführt wurden. Dazu gehört auch das Lastenrad, das gerade in zentrumsnahen Gebieten gerne als Ergänzung zum Familien-VW-Bus und als emissionsfreie Alternative zum motorisierten Elterntaxi angeschafft wird. Erkennbar ist es an der schubkarrenartigen Wanne vor dem Lenker. Normale Räder sind auf diesen Stellplätzen geduldet. Anders sieht es aus, wenn es sich um Fahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen, dazu zählen auch die E-Scooter, handelt: Die bekommen einen Strafzettel wegen Falschparkens.

Newsletter abonnieren
:München heute

Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden.

Zunehmend schafft die Stadt am Straßenrand auch Platz für Motorräder. Die stehen vielerorts auf dem Bürgersteig, was zwar prinzipiell nicht erlaubt ist, aber geduldet wird, solange noch mindestens anderthalb Meter Platz auf dem Gehsteig sind und keine Behinderung vorliegt.

Allerdings teilt die Kommunale Verkehrsüberwachung Knöllchen aus, wenn Motorräder in unverhältnismäßig hohen Ansammlungen auf dem Gehweg stehen oder Bürgerbeschwerden auftreten, über die Beschädigung von Fassaden etwa, das Zustellen von (Schau-)Fenstern, die Lärm- oder Abgas-Belästigung beim Anlassen oder sogar das Befahren der Gehwege. Dafür ist das Abstellen von Motorrädern auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz umsonst, auch in Parklizenzgebieten. Wer sein Moped oder Motorrad auf einen Autoparkplatz stellt, muss einen Parkschein lösen oder eine Anwohnerlizenz am Fahrzeug anbringen.

Die ganze Vielfalt des Schilderwalds lässt sich online im deutschen Verkehrszeichenkatalog unter vzkat.de studieren, in Teil 7 sind auch die neuen Gewächse zu finden.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusExklusivVerkehr
:Geheime Streichliste für U-Bahn, Bus und Tram

Die Münchner Verkehrsgesellschaft will die von ihr geplanten Investitionen um 2,7 Milliarden Euro reduzieren. Das städtische Unternehmen kann damit weder die Ziele noch den Zeitplan der vom Stadtrat beschlossenen Verkehrswende erfüllen.

Von Heiner Effern

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: