Harras, Glockenbach- und Dreimühlenviertel:Milieuschutz für 12 400 Wohnungen verlängert

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In den Dächern parkender Autos spiegeln sich die Fassaden von Altbauten an der Dreimühlenstraße. Mehr als die Hälfte aller Wohnungen in diesem Viertel liegen in einem Baudenkmal. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Mit Erhaltungssatzungen schützt die Stadt Mieter davor, aus ihren Vierteln verdrängt zu werden. Doch viele Stadträte wünschen sich noch mehr Instrumente gegen Gentrifizierung.

Von Sebastian Krass und Ulrike Steinbacher

35 Erhaltungssatzungsgebiete gibt es in München, für drei von ihnen hat der Planungsausschuss des Stadtrats jetzt den unbefristeten Erlass des Schutzstatus befürwortet. Erhaltungssatzungen haben das Ziel, gewachsene Bevölkerungsstrukturen zu bewahren und Gentrifizierung zu begrenzen. Wo sie gelten, hat die Stadt ein Mitspracherecht. Luxussanierungen müssen ebenso genehmigt werden wie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Von den laut Statistikamt etwa 828 000 Wohnungen in München fallen nach Angaben der Stadtverwaltung 201 000 unter eine Erhaltungssatzung. Vom Milieuschutz profitieren demnach 347 000 der knapp 1,6 Millionen Münchner.

Mit seiner Entscheidung vom Mittwoch befürwortet der Planungsausschuss auch, zwei benachbarte Erhaltungssatzungsgebiete in der Stadt neu zu gliedern. Das Viertel um den Baldeplatz zwischen Altem Südfriedhof und Isar wird damit vom Satzungsgebiet Dreimühlenstraße zwischen Schlachthof und Isar abgetrennt und gehört künftig zum Bereich Glockenbachviertel. Eine Gebäudezeile an der Auenstraße verliert dabei den Schutzstatus. Dort liegen laut Planungsreferat aber ausschließlich Eigentumswohnungen.

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Die neue Satzung "Dreimühlenstraße" gilt für etwa 2200 Wohnungen mit 3900 Bewohnerinnen und Bewohnern, im neuen Gebiet "Glockenbachviertel/Baldeplatz" leben etwa 8500 Menschen in 5100 Wohnungen. Im dritten Bereich, dessen Entfristung der Planungsausschuss befürwortet hat, sind es 5100 Wohnungen mit 9100 Bewohnern: Das Erhaltungssatzungsgebiet "Am Harras/Passauerstraße" liegt in Sendling und Sendling-Westpark und wird jetzt im Norden über den Kidlerplatz bis zur Lindenschmitstraße erweitert.

Während Geschosswohnungsbauten aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren die ehemaligen Arbeitersiedlungen um den Harras prägen, besteht das Dreimühlenviertel praktisch aus ensemblegeschützten Häusern der späten Gründerzeit. Dort liegt mehr als die Hälfte der Wohnungen in einem Baudenkmal. Im Gebiet "Glockenbachviertel/Baldeplatz" ist es gut jede fünfte Wohnung. Verdrängungspotenzial attestiert das Planungsreferat allen drei Gebieten.

Im Ausschuss wertete es Paul Bickelbacher (Grüne) als "ganz großen Erfolg", dass die Glockenbach-Satzung jetzt unbefristet gilt. Simone Burger (SPD) lobte das Instrument grundsätzlich, bedauerte aber: "Wir haben als Stadt echt wenig in der Hand, um zu Mieterschutz beizutragen." Das Vorkaufsrecht müsse wieder eine Option werden, es brauche mehr Möglichkeiten, ohne Bebauungspläne bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jörg Hoffmann (FDP) dagegen kritisierte, Erhaltungssatzungen führten dazu, dass Eigentümer an Großinvestoren verkauften oder Häuser verfielen, weil nicht mehr investiert werde. Er stimmte als einziger gegen die Satzungen.

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