Prozess per Videokonferenz:Amts- und Landgericht verhandeln jetzt online

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Allein im Gerichtssaal: Amtsrichter Klaus-Peter Jüngst führt Verhandlungen online. (Foto: Robert Haas)

Über zwei Monate war die Gerichtsbarkeit fast vollständig lahmgelegt - zumindest was öffentliche Verhandlungen anbelangt. Nun werden geeignete Fälle virtuell verhandelt.

Von Stephan Handel, München

Ist ja immerhin eine Gerichtsverhandlung, also sagt der Beklagte erst einmal: "Nicht dass Sie meinen, ich sitze am Strand." Sieht aber so aus: Hinter dem Mann leuchtet der Sand, und eine malerische Palme fehlt auch nicht. Das ist aber tatsächlich nur ein virtuelles Bild: Richter, Kläger und Beklagte treffen sich an diesem Freitag nicht in einem Gerichtssaal in der Pacellistraße. Sondern im Internet, bei einer der ersten Video-Verhandlungen der Münchner Justiz.

Neben so vielem Anderen hat das Coronavirus auch die Gerichtsbarkeit über zwei Monate fast vollständig lahmgelegt, zumindest was öffentliche Verhandlungen anbelangt. Weil aber die Zahl der Verfahren nicht weniger wird, und weil nicht alles schriftlich erledigt werden kann, traute sich der Amtsrichter Klaus-Peter Jüngst aufs Neuland: Mittels einer handelsüblichen Konferenz-Software und mittels des Paragrafen 128a der Zivilprozess-Ordnung, der es den Verfahrensbeteiligten erlaubt, sich an einem anderen Ort aufzuhalten, sofern die Verhandlung "zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen" wird, verhandelt Richter Jüngst geeignete Fälle also nun virtuell.

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Dazu sitzt er alleine in einem Gerichtssaal, theoretisch wären auch Zuschauer erlaubt, damit die Öffentlichkeit hergestellt ist. Auf seinem Dienst-Tablet sieht er sich selbst, die Kläger und den Beklagten. Der Fall selbst ist nicht aufregend, ein Zahnarzt wollte für seine neue Praxis eine Website erstellen lassen, beauftragte eine Firma damit, wollte dann aber die Rechnung nicht akzeptieren - es geht um gerade mal 950 Euro.

Um 9.30 Uhr ist die Verhandlung terminiert, sieben Minuten braucht Jüngst, bis alles richtig läuft, die Parteien in die neue Technik eingewiesen sind und er sagen kann: "Dann fangen wir jetzt an." Von da an unterscheidet sich der Ablauf in nichts von einer gewöhnlichen Gerichtsverhandlung: Einführung in den Sach- und Streitstand, Stellungnahmen von Kläger und Beklagten, der Versuch, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das gelingt in diesem Fall - nach einer guten halben Stunde einigen sich die Streithansel, darauf, dass der Zahnarzt 75 Prozent der geforderten Summe bezahlt, etwas mehr als 700 Euro, die Gerichtsgebühren von 53 Euro werden im gleichen Verhältnis geteilt.

"Ressourcenschonend" nennt Klaus-Peter Jüngst die Verhandlung per Video-Schalte: Für einen normalen Termin hätte der Geschäftsführer der Internetfirma aus dem Landkreis Freising nach München fahren müssen, der Zahnarzt hätte für mindestens zwei Stunden seine Praxis zugesperrt. Jüngst sagt aber selbst, dass nicht jedes Verfahren geeignet ist - wenn die Parteien hochgradig zerstritten sind, besteht zum Beispiel immer die Gefahr, dass das Geschehen aufgezeichnet wird, um später den Gegner öffentlich zu diskreditieren. Das ist zwar verboten, aber verhindern lässt sich's nicht. "Und auch, wenn es dann eine Strafe gibt", sagt Jüngst, "der Schaden ist angerichtet."

Das Verfahren vom Freitag ist das zweite, dass der Richter online verhandelt hat - beim ersten wollte er lieber einmal ausprobieren, ob und wie alles funktioniert, bevor die Medien zuschauen. Eine Hausnummer weiter, am Landgericht München I, wurde auch schon virtuell getagt - hier allerdings nicht so improvisiert wie beim Richter Jüngst mit seinem Tablet, sondern mit einer neu angeschafften Videokonferenzanlage. Aus diesem Anlass erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stolz: "Wir wollen die Chancen der Digitalisierung auch in der Justiz nutzen." 50 Anlagen stehen im ganzen Freistaat bereits zur Verfügung, acht weitere sind gekauft. Eisenreich sagt: "Unser Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung."

In Klaus-Peter Jüngsts Gerichtssaal kommt kurz vor Ende der Verhandlung doch noch Publikum: Dominic Mandl, der Vize-Präsident des Amtsgerichts, will sich anschauen, wie das läuft mit der neuen Technik. Hinterher sagt er, er sei "beeindruckt". Allerdings: Direkt empfehlen will er es den anderen Amtsrichtern nicht - das aber in erster Linie, weil die sich sowieso nicht gerne etwas vorschreiben lassen, wegen der richterlichen Unabhängigkeit. Jüngst berichtet jedoch von einigen Kollegen, die sich bei ihm nach seinen ersten Erfahrungen erkundigt haben.

Nicht nur beim Video-Prozess geht das Amtsgericht derzeit neue Wege - in familiengerichtlichen Verfahren können bis zu acht Teilnehmer telefonisch zusammengeschaltet werden, neben dem Richter etwa die streitenden Eltern, ihre jeweiligen Anwälte, ein Vertreter des Jugendamtes und der Verfahrensbeistand, der die Interessen des Kinds vertritt. Das habe zwar den Nachteil, dass Mimik und Körpersprache nicht wahrgenommen werden können - im rein schriftlichen Verfahren jedoch kommen Emotionen praktisch gar nicht vor, weil die Schriftsätze von den Anwälten fein ziseliert und formuliert werden.

Ein wichtiges Instrument zur Verfahrensbeilegung ist die Mediation, bei der versucht wird, abseits der Gesetzeslage eine Einigung zu finden, die beide Seiten gleich zufrieden - und unzufrieden - zurücklässt. Sie lebt jedoch noch mehr von unverstellten Eindrücken, Video- oder Telefonschaltungen eignen sich dafür nicht. Ein Amtsrichter fand in einem Fall dennoch eine Lösung: Es ging um einen Nachbarschaftsstreit in Milbertshofen, ein älteres Ehepaar fühlte sich von den Kindern einer jungen Familie ein Stockwerk höher dauerhaft gestört und belästigt, noch dazu, weil der Konflikt durch die Ausgangsbeschränkungen mehr und mehr eskalierte. Ein Treffen im Gericht war ausgeschlossen - das ältere Ehepaar gehört zur Risikogruppe, einer der Ehegatten ist zudem schwer erkrankt.

Da hatte der Richter und Mediator eine Idee: Er lud die Parteien und ihre Anwälte in eine nahegelegene Parkanlage ein, die Anwälte brachten Campingstühle mit, zwei Stunden lang sprach man sich aus, am Ende konnte "eine zukunftsorientierte Einigung" erzielt werden, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Es hätte eigentlich auch schneller gehen können als die 120 Minuten - die Verhandlung wegen Lärmbelästigung musste aber einmal unterbrochen werden, weil sie durch den Lärm von Mäharbeiten gestört wurde.

© SZ vom 25.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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