Kreisverwaltungsreferat:"Alle, die um 11.20 Uhr einen Termin haben, können rein"

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Ohne Termin darf niemand mehr das Gebäude des KVR in der Ruppertstraße betreten. (Foto: Robert Haas)

Das Bürgerbüro hat jetzt Türsteher, Einlass gibt es nur mit Termin. Und das digitale Angebot hat das KVR in der Corona-Krise auch ausgebaut. Wie man jetzt all die Pässe, Urkunden und Hochzeitstermine bekommt.

Von Julian Hans, München

Das Bürgerbüro hat jetzt Türsteher. "Security" steht in großen, weißen Lettern auf dem schwarzen Schal, den sich der Herr vor dem Eingang zum Kreisverwaltungsreferat (KVR) ums Gesicht gewickelt hat. Ob er hinter dem Stoff lächelt, kann man nicht sehen, aber er begrüßt jeden einzelnen sehr freundlich, der an diesem Vormittag vor dem Bürgerbüro in der Riesenfeldstraße ankommt, und erklärt geduldig: Einlass nur mit Termin! Für alle, die ohne vorherige Anmeldung gekommen sind, hält er Kärtchen mit den wichtigsten Informationen und der Servicenummer des KVR bereit. Unter der 089/233-960 00 kann man notfalls kurzfristig noch sein Glück versuchen. Vielleicht sind noch Termine frei und man kann gleich dableiben. Auskünfte gibt es außerdem unter der bundesweit gültigen Behörden-Kurzwahl 115.

Geduldig warten die Besucher auf dem Bürgersteig, bis der Türsteher sie aufruft: "Alle, die um 11.20 Uhr einen Termin haben, können rein." Einlass ist jeweils fünf Minuten vorher. So lange das Wetter gut ist, ist es eigentlich sogar angenehmer, hier an der frischen Luft zu warten als auf den grauen Linoleumfluren drinnen. Nur wenn es regnet, sei's eben blöd, räumt der Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma ein, die vom KVR mit der Überwachung des Hygieneschutzes beauftragt wurde, als das KVR am 4. Mai nach sechswöchiger Pause den sogenannten Publikumsverkehr wieder aufgenommen hat.

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In der Zwischenzeit ist einiges passiert. Wie in den Schulen und in vielen Unternehmen haben die Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie auch in der Verwaltung großen Digitalisierungsdruck erzeugt. Mehr und mehr Bürger ohne gültige Papiere, neu gekaufte Autos ohne Zulassung, Ehen, die wegen künstlich verlängerter Bedenkzeit scheitern, bevor sie überhaupt geschlossen werden - das galt es zu vermeiden.

Die Terminanmeldung online war bereits vorher Standard beim KVR. Aber außer einer Meldebestätigung und einer Geburtsurkunde bekam man über das Internet nicht viel. Seitdem die Bürgerbüros am 17. März ihre Türen schlossen und nur noch in Notfällen Bürger vorließen, wurde das Angebot stark erweitert. Führerscheine können - und müssen - nun schriftlich beantragt, verlängert und umgeschrieben werden. Antragsformulare finden sich auf www.fuehrerscheine-muenchen.de. Lediglich abholen muss man sie noch persönlich. Kfz-Zulassungen können unter bestimmten Voraussetzungen online erledigt werden. Früher ging das nur, wenn man sich an seinem Rechner zuhause mit elektronischem Ausweis identifizieren konnte. Nun geht es auch ohne diese spezielle Technik ( www.kfzzulassung-muenchen.de)

Im März hatte Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle entschieden, dass künftig alle Dienstleistungen online, per Telefon oder auf dem Postweg angeboten werden, bei denen das rechtlich möglich ist. Was möglich ist, das hängt sehr von der Tragweite des Vorgangs ab. Jemanden, der ein amtliches Ausweisdokument haben möchte, den möchte der Staat schon gern persönlich sehen. Eheschließungen können neuerdings schriftlich von Braut und Bräutigam beantragt werden. Zum Akt selbst müssen sie dann allerdings doch in persona erscheinen; ein Jawort am heimischen Küchentisch wird es auch in absehbarer Zukunft nicht geben.

"Der beste Behördengang ist der, der gar nicht erst stattfinden muss", erinnert Böhle an einen Leitsatz, der viel älter ist als das Virus, aber nun natürlich erst recht gilt. Die Arbeit auf den Ämtern sei deshalb nicht weniger geworden, erklärt Johannes Mayer, der Sprecher des KVR. Die Aufgaben hätten sich kaum reduziert, sie würden nun eben ohne persönliche Vorsprache erledigt.

Ein Problem stellten Dokumente und Urkunden dar, die kurz vor der Schließung der Bürgerbüros im März oder währenddessen ihre Gültigkeit verloren und verlängert werden mussten. Bürger, deren Ausweise abgelaufen waren und die nun fürchteten, dafür bestraft zu werden, während der rechtzeitig beantragte neue Ausweis unerreichbar in einer Schublade des KVR liegt, konnten die Mitarbeiter an den Telefon-Hotlines beruhigen. Das Bundesinnenministerium hatte im März empfohlen, keine Bußgeldverfahren einzuleiten, wenn Ausweisdokumente nicht länger als drei Monate abgelaufen sind. Daran hat sich auch das KVR orientiert.

In Fällen, in denen Aufenthaltstitel von Ausländerinnen und Ausländern ausliefen, bekamen sie in der Zeit der Schließung Post von der Ausländerbehörde. Nach Prüfung der Akten erhielten sie eine befristete Verlängerung für ihren Aufenthaltstitel. Bereits bestellte elektronische Aufenthaltstitel wurden per Post versendet. Nicht in allen Fällen sei das rechtzeitig gelungen, räumt die Behörde auf ihrer Internetseite ein, beruhigt aber auch: Wer bisher nichts vom Amt gehört hat, soll deshalb "keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile" erleiden. Beratungsgespräche sind dort inzwischen auch wieder möglich - nach vorheriger Anmeldung über ein Online-Formular unter ( www.auslaenderbehoerde-muenchen.de). Bereits am 9. April hatte das Innenministerium die Gültigkeit aller Schengen-Visa per Anordnung pauschal bis zum 30. Juni verlängert. Ob bis dahin die Außengrenzen der EU wieder geöffnet sind, interessiert also nicht nur die deutschen Urlauber.

© SZ vom 25.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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