Kundgebung:Gericht erlaubt "Querdenker"-Demo

Schon in der vergangenen Wochen haben sogenannte Querdenker vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München demonstriert - auf dem Bild ist ein Ordner zu sehen. (Foto: imago images/Leonhard Simon)

Mehrere hundert Menschen durften trotz Ausgangssperre bis 22 Uhr in der Ludwigstraße protestieren. Sie sind gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Von Thomas Anlauf

Mehrere Hundert Anhänger der "Querdenker"-Szene haben am Sonntagabend erneut in der Ludwigstraße gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie demonstriert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dem Eilantrag des Veranstalters am Sonntag in Teilen stattgegeben.

So durften die Demonstranten zwar nicht wie geplant durch die Münchner Innenstadt laufen, das hatte bereits das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wegen der Gefahr von Infektionen über einen größeren Raum verboten. Dafür durften die Demonstranten aber ihre Kundgebung stationär in der Ludwigstraße vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichtshof abhalten.

Auch bei der Dauer der Demonstration kam der Verwaltungsgerichtshof den Veranstaltern mit Verweis auf die überragenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit entegen: Sie durften trotz der gültigen Ausgangssperre um 21 Uhr bis 22 Uhr demonstrieren. Das KVR hatte die Kundgebung nur bis 20 Uhr genehmigt.

Am frühen Abend war es auch zu einer nicht angemeldeten Demo am Hauptbahnhof gekommen. Dort kam es zu einem massiven Polizeiaufgebot.

© SZ vom 01.02.2021 / anl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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