Für die Regierung von Oberbayern war es ein "individuelles Versäumnis", das am Samstag zur Sicherheitspanne am Airport führte, von der am Ende mehr als 30 000 Reisende betroffen waren. Die drei Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München (SGM) sind inzwischen von ihrer Tätigkeit entbunden. Doch eine Kollegin der betroffenen Kontrolleure sagt: "Wir haben eigentlich nur darauf gewartet, dass so etwas passiert." Bei dem hohen Druck sei es klar, dass Fehler passierten, erklärt sie.
Die Sicherheitsleute hätten keine Zeit mehr, sich ausreichend um jeden einzelnen Reisenden zu kümmern. Eine dieser Reisenden spazierte am Samstagmorgen unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse. Als hinter ihr am Terminal 2 des Münchner Flughafen das Chaos ausbrach, saß sie bereits im Flieger.
5.27 Uhr
Eine etwa 40 Jahre alte Frau kommt zur Kontrollstelle 11/12. Die Passagierin geht durch den Körperscanner. Ihr Handgepäck - eine Handtasche und einen Kosmetikkoffer - durchläuft wie vorgesehen die Röntgenkontrolle. Das Köfferchen wird beanstandet, weil auf dem Röntgenschirm eine Flüssigkeit, vermutlich in einer Flasche oder einem Flacon, zu sehen ist. Die Frau wird zurückgewiesen und verlässt den Kontrollbereich, um den beanstandeten Kosmetikkoffer als Reisegepäck aufzugeben. Das geschieht in den folgenden Minuten. Eine spätere Auswertung der Röntgenbilder der Reisegepäckstücke ergibt, dass der beanstandete Kosmetikkoffer tatsächlich unverändert als Reisegepäck eingecheckt worden ist. Doch das weiß zu diesem Zeitpunkt noch niemand.
5.45 Uhr
Die Frau kehrt ohne den Kosmetikkoffer nach knapp 20 Minuten in den Kontrollbereich zurück. Ohne noch einmal überprüft zu werden, geht sie mit ihrer Handtasche durch die Kontrollstelle 11/12. Nach der geltenden Anweisungslage sind die SGM-Kontrolleure verpflichtet, bei einem erneuten Passieren der Kontrollstelle eine nochmalige Überprüfung der Person durchzuführen. Diese Kontrolle findet nicht statt. Warum nicht? Die Darstellungen gehen auseinander.
An der Schleuse am Flughafen arbeiten zu diesem Zeitpunkt laut Regierung von Oberbayern acht Kontrolleure. Jeweils zwei weisen die Reisenden zu Beginn der Kontrolle ein, eine Frau und ein Mann tasten die Reisenden hinter dem Scanner ab, zwei Leute sind jeweils für eines der Bänder links und rechts verantwortlich - einer überwacht die Inhalte der Koffer am Bildschirm, ein anderer kontrolliert das Gepäck direkt am Band. Alle 20 Minuten wird durchgewechselt. Während solch eines Wechsels soll die Frau unkontrolliert durch den Sicherheitsbereich gelangt sein, erzählt eine Mitarbeiterin, die am Wochenende selbst nicht vor Ort war, doch mit betroffenen Kollegen gesprochen hat.
Diese Darstellung weist die Regierung zurück: "Der Vorfall ereignete sich nicht während eines Positionswechsels." Laut Regierung passiert die Frau die Schleuse, als die zuständige Kontrollkraft für einen kurzen Moment Kontakt mit einer Kollegin oder einem Kollegen aufgenommen hat. Eine dritte SGM-Kraft soll bemerkt haben, dass die 40-Jährige ohne Überprüfung durchgegangen ist, und bittet nach Angaben der Regierung einen Kollegen darum, die Passagierin zurückzuholen. Doch die zurückgeholte Passagierin ist nicht die Frau mit der Handtasche. Die ist im Sicherheitsbereich verschwunden, vorbei an den Bundespolizisten, die wenige Meter hinter den Sicherheitsschleusen stehen. Sie bemerken von dem Vorfall nichts, niemand bittet sie, die Frau aufzuhalten.
Die Frau rennt nicht, sie bricht auch nicht gewaltsam durch. Sie passiert die Kontrollschleuse normal - nur ohne Überprüfung. In allen anderen Bundesländern hat die Bundespolizei die Fachaufsicht für die Personenkontrollen. Das heißt: An den Sicherheitsschleusen der übrigen großen Verkehrsflughäfen stehen Bundespolizisten, die die Arbeit der Kontrolleure überwachen. Auch deren Dienstpläne werden dort von der Bundespolizei erstellt.
Anders in Bayern: Hier ist der Freistaat selbst für die Personenkontrollen zuständig. Das Luftamt Südbayern, das der Regierung von Oberbayern untersteht, hat damit die SMG beauftragt. Die Bundespolizisten, die einige Meter hinter den Kontrollschleusen stehen, kontrollieren also nicht die Kontrolleure. Ihre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr. Das heißt, sie müssen bei Straftaten einschreiten und die Kontrolleure vor Angriffen schützen.