Umwelt in München:Bund Naturschutz will Laubbläser verbieten

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In der Corona-Krise gewinnt das schon seit längerem geforderte Verbot der Geräte an Brisanz. Denn die Keimbelastung könnte durch das Aufwirbeln von Staub steigen.

Von Berthold Neff, München

Viele Bürger fordern es, und auch die Bezirksausschüsse sind damit immer wieder befasst: Noch aber hat sich die Landeshauptstadt München nicht dazu durchringen können, Laubbläser zu verbieten. Angesichts der Corona-Pandemie hat das Thema eine neue Brisanz gewonnen. Es geht jetzt nicht mehr vor allem darum, dass der Lärm oft unerträglich ist und auch viele Kleintiere unter dem Einsatz der Geräte leiden, sondern es geht um die Keimbelastung, die durch das Aufwirbeln des Staubs möglicherweise entsteht.

"Die von Laubbläsern aufgewirbelten Keime wie Pilzsporen, Mikroben oder sogar Partikel von Tierkot belasten unsere Atemwege zusätzlich", erklärt nun Thorsten Kellermann, der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Naturschutz München. "Das macht uns empfindlicher gegenüber weiteren Erkrankungen wie Covid 19". Betroffen seien insbesondere ältere Menschen und Kranke, also Covid-19-Risikogruppen. Für sie könne die zusätzliche Belastung jetzt lebensbedrohlich werden. Kellermann: "Das gilt auch für alle Menschen, die das Virus bereits in sich tragen, ohne dies zu wissen."

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Angesichts eines Virus, das sich vor allem auf die Lungen niederschlägt, sei ein Verbot aller Quellen, die Staub produzieren, unbedingt erforderlich. Der von Laubbläsern aufgewirbelte Cocktail aus Staub, Mikroben, Pilzsporen, Unrat und Tierkot sei eine gefährliche Mischung. Diese könne für Risikogruppen und Menschen, die bereits mit dem Coronavirus infiziert seien, zu einer Bedrohung werden. Deshalb hält es Kellermann für "unverständlich, warum die Stadt München kein Interesse daran hat, den Einsatz von Laubbläsern in der aktuellen Situation zu verbieten". Ein sofortiges Verbot von Laubbläsern aus Infektionsschutzgründen sei unbedingt erforderlich.

Die Menschen respektierten tief greifende Eingriffe in ihre Grundrechte, um die Infektionsgefahr zu verringern. Kellermann: "Das heißt aber auch, dass die Stadt alles unternehmen muss, die Grundbelastung für unsere Gesundheit zu verringern. Dazu gehört auch ein Verbot der Laubbläser." So verweise unter anderem das Umweltbundesamt auf die lufthygienische Situation beim Einsatz von Laubbläsern und komme zu dem Fazit, sie in geschlossenen Ortschaften nicht einzusetzen. Keime und Sporen, die durch Laubbläser aufgewirbelt werden, seien eine zusätzliche Infektionsquelle, mit der das Immunsystem vieler Menschen überfordert sein dürfte. Bisher jedoch sei das Referat für Umwelt und Gesundheit der Stadt München den Forderungen nach einem Verbot von Laubbläsern nicht nachgekommen.

© SZ vom 15.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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