Beratung statt Bestrafung:Was das Cannabis-Gesetz für Jugendliche vorsieht

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Minderjährige gehen künftig straffrei aus, wenn sie mit den im Gesetz vorgeschriebenen Mengen Cannabis erwischt werden. (Foto: Annette Riedl/dpa)

Mit dem neuen Gesetz will das Gesundheitsministerium auch den Kinder- und Jugendschutz stärken. Besitz und Konsum bleiben für Minderjährige verboten. Doch statt auf Strafen wird auf "Frühintervention" gesetzt.

Von Susi Wimmer

"Gebt das Hanf frei", hatte TV-Unterhalter Stefan Raab schon im Jahr 2002 gerappt. Am 1. April 2024 hat die Regierung diese Forderung verwirklicht. Laut Bundesgesundheitsministerium war Cannabis bislang trotz des Verbots von Erwerb und Besitz "vielerorts konsumiert" worden und der Konsum hatte "in den letzten Jahren zugenommen". Da die Droge auf dem Schwarzmarkt oft verunreinigt oder der THC-Gehalt nicht abzuschätzen sei, solle das neue Gesetz "zu einem verbesserten Gesundheitsschutz" beitragen, man wolle Aufklärung und Prävention stärken "sowie den Kinder- und Jugendschutz".

Künftig gilt für Menschen ab dem 18. Lebensjahr, dass für den Eigenkonsum der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum oder 50 Gramm der getrockneten Pflanze im privaten Raum erlaubt ist. Ebenso dürfen daheim drei Cannabis-Setzlinge groß gezogen werden. Vom 1. Juli an darf es zudem Vereine geben, in denen gemeinsamer Eigenanbau betrieben werden darf.

Für Jugendliche, so sagt das Gesetz, bleiben Besitz und Erwerb von Cannabis verboten. Allerdings gehen 14- bis 18-Jährige künftig straffrei aus, wenn sie mit den im Gesetz vorgeschriebenen Mengen erwischt werden. Das heißt, für Jugendliche gelten dieselben Gesetze wie für Erwachsene. Werden 14- bis 18-Jährige beim Kiffen erwischt, so wird die Polizei ihnen lediglich das Cannabis abnehmen und die Eltern informieren. "§ 7 Frühintervention" sieht vor, dass "bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen" das Jugendamt zu informieren sei. Dieses solle dann "darauf hinwirken", dass der Betroffene "geeignete Frühinterventionsmaßnamen" in Anspruch nimmt. Sprich: Es gibt ein Gespräch mit der Drogenberatung auf freiwilliger Basis.

Gleichzeitig schreibt das Gesundheitsministerium auch: "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund des Reifeprozesses des Gehirns bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren besonders anfällig für psychische, physische und soziale Auswirkungen eines langfristigen, aber auch eines kurzfristigen Cannabiskonsums. Vor allem der Inhaltsstoff THC kann die Gehirnentwicklung stören."

"Das ist das völlig falsche Signal", wettert Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). "Jugendliche werden durch das neue Gesetz nicht ausreichend geschützt. Ich sehe das mit großer Sorge." Bayern habe sich im Bundesratsverfahren gegen die Straffreiheit bei Jugendlichen ausgesprochen - ohne Erfolg.

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