Abgasstreit:Justiz prüft Erzwingungshaft gegen bayerische Politiker

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder steigt vor dem bayerischen Landtag aus dem Auto aus. (Foto: dpa)
  • Im Streit um bessere Luft in deutschen Großstädten will die bayerische Justiz "Erzwingungshaft gegen Amtsträger" prüfen lassen, um Fahrverbote durchzusetzen.
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erwäge, eine entsprechende Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof einzuholen, heißt es in einem Schreiben, das der SZ vorliegt.
  • Von Gerichten verhängte Zwangsgelder hatten bislang keinen Erfolg.

Von Markus Balser, Berlin

Der Widerstand der bayerischen Landesregierung gegen Fahrverbote in München könnte drastische Konsequenzen für Spitzenpolitiker wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) haben. Die Justiz will "Erzwingungshaft gegen Amtsträger" prüfen lassen, um endlich härtere Maßnahmen für bessere Luft in München durchzusetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erwäge, eine entsprechende Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuholen, heißt es in einem Schreiben, das der SZ vorliegt.

Betroffen könnten dem Schreiben zufolge führende Beamte der Landesregierung, Umweltminister Marcel Huber (CSU) oder sogar Ministerpräsident Söder sein. Die bayerische Justiz macht damit klar, dass sie sich im Abgasstreit nicht länger von der Politik vorführen lassen will. Denn wie in Dutzenden anderen deutschen Großstädten wird der Grenzwert für das Reizgas Stickstoffdioxid in München seit Jahren überschritten. Der Freistaat Bayern müsse deshalb seine Luftreinhaltepläne ändern und Dieselfahrverbote für München zumindest vorbereiten, hatten das Verwaltungsgericht München und der Verwaltungsgerichtshof bereits geurteilt.

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Die Frist dafür ist nun aber schon seit Jahresende 2017 verstrichen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte deshalb bereits Zwangsgelder in Höhe von 10 000 Euro angesetzt - ohne Erfolg. Die Landesregierung lehnt Fahrverbote weiter strikt ab. Das Land zahlte die Zwangsgelder brav, ohne aber die eigene Politik zu ändern. Ein Schaden entsteht dem Land nicht. Das Geld fließt ohnehin zurück an den bayerischen Finanzminister. Es sei erkennbar geworden, dass das Land unter dem Druck von Zwangsgeldern nicht einlenke, schreibt der Verwaltungsgerichtshof nun an Beteiligte des Verfahrens, darunter auch die Landesregierung selbst. "Allein erfolgversprechend erscheint vor diesem Hintergrund die Festsetzung von Erzwingungshaft gegen Amtsträger", heißt es in dem Schreiben.

Das harte Vorgehen der Justiz in Bayern könnte einen Präzedenzfall schaffen und für Politiker in anderen Bundesländern ebenfalls gefährlich werden. Denn auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen spricht sich gegen Fahrverbote aus. Zwar meldet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Zweifel an, ob das Vorgehen nach deutschem Recht wirklich möglich ist. Berufen könnte sich das Gericht nach eigener Einschätzung aber möglicherweise auf ein Urteil des EuGH. Der hatte in einem Verfahren zur Luftreinhaltung gegen Großbritannien 2014 nationale Gerichte verpflichtet, "jede erforderliche Maßnahme" zu erlassen, damit Behörden Luftreinhaltepläne gemäß den Bedingungen erstellen.

Die Zweifel, ob die Maßnahme nach deutschem Recht durchsetzbar ist, ließen sich eventuell durch die Rechtsprechung des EuGH überwinden, heißt es in dem Papier weiter. Bis 28. September kann die Landesregierung nun auf die Pläne reagieren. Dann dürfte die Anfrage beim EuGH folgen. Staatskanzleiminister Florian Herrmann sagte am Sonntag, man erwarte die Entscheidung des Gerichts "mit großer Gelassenheit": "Die Drohung mit Zwangshaft für Beamte und Politiker hat im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage und ist daher unverständlich und absurd." Die Auseinandersetzung kommt für die Landesregierung zur Unzeit. Am 14. Oktober sind Landtagswahlen in Bayern. Jüngsten Umfragen zufolge bleibt die CSU deutlich hinter der absoluten Mehrheit zurück.

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Die Deutsche Umwelthilfe, die ein Vollstreckungsverfahren gegen das Land angestrengt hatte, fordert nun Konsequenzen auf höchster politischer Ebene. "Die Kanzlerin muss sich des Themas annehmen", sagt der DUH-Anwalt und Experte für Umwelt- und Verwaltungsrecht, Remo Klinger. "Ein Gerichtsbeschluss, mit dem der EuGH damit beschäftigt wird, dass sich die höchsten politischen Mandatsträger eines deutschen Bundeslandes nicht an Gerichtsentscheidungen halten, ist ein Offenbarungseid für den deutschen Rechtsstaat." Deutschland müsse dieses Problem lösen, sonst könne man kaum glaubwürdig von anderen EU-Ländern Rechtsstaatlichkeit verlangen.

Auch die Bundesregierung will Fahrverbote verhindern. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Verkehrsminister Andreas Scheuer lehnen sie ab. Dabei ist die rechtliche Lage klar. Im Februar machte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Weg für Fahrverbote frei, im Mai reichte die EU-Kommission Klage gegen die Bundesrepublik ein. Deutschland habe zu wenig getan, um die europäischen Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Umweltschützer werfen der Politik vor, die Bürger mit dem Luft-Problem allein zu lassen. Denn auch die Nachrüstung schmutziger Autos mit Abgasreinigungsanlagen findet in der Regierung keine Mehrheit.

© SZ vom 27.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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