Wer keine Wohnung bekommt und eine schwarze Haut hat, wer wegen des Rollstuhls nicht ins Schwimmbad kommt, wer einfach nur Frau ist und schlecht bezahlt, wehrt sich nur selten vor Gericht. Seit 2006 wurden nur etwa 700 Klagen wegen Diskriminierung auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gezählt - bei mehr als 300 000 zivil- und arbeitsrechtlichen Verfahren in Deutschland. Das ist eine lächerlich kleine Zahl.
Diskriminierung:Man kennt das Wutgeheul
Gegen Benachteiligung, etwa am Arbeitsplatz, kann man klagen, aber einfach ist das nicht. Die Bundesbeauftragte Ferda Ataman möchte das ändern - der Widerstand dagegen ist purer Reflex.
Kommentar von Constanze von Bullion
Gleichbehandlungsgesetz:"Ich würde mir wünschen, dass wir die Debatte sachlich führen"
Ferda Ataman möchte es Betroffenen leichter machen, Diskriminierungen vor Gericht zu belegen. Aus FDP und Union kommt Kritik an den Reformvorschlägen. Die gehe allerdings an der Sache vorbei, so die Antidiskriminierungsbeauftragte.
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