Ihr Forum:Sind Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber gerecht?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Klägerin im Prozess, eine muslimische Krankenschwester, in einer evangelischen Klinik kein Kopftuch tragen darf. (Foto: dpa)

Ein evangelisches Krankenhaus darf einer muslimischen Krankenschwester grundsätzlich das Tragen eines Kopftuches verbieten. Das hat das höchste deutsche Arbeitsgericht entschieden. Ist es fair, dass kirchliche Arbeitgeber in Deutschland Sonderrechte genießen?

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  • Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern das Tragen von Symbolen anderer Konfessoinen verbieten dürfen. Das Urteil stärkt die Sonderrechte von Kirchen.
  • "Die Kirchen mögen sich freuen über das Urteil vom Mittwoch. Aber sie werden ahnen, dass ihnen langfristig wohl eine Debatte bevorsteht, die weit über Kopftücher hinausgeht", schreibt unser Autor Detlef Esslinger.

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