Gesundheit:Reisebeschränkungen für Menschen aus Kreis Dingolfing-Landau

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Ein Mann in Schutzanzug auf dem Gelände des Gemüsehofs in Mamming. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Menschen aus dem niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau müssen zu Beginn der bayerischen Sommerferien nach dem Corona-Ausbruch auf einem Gemüsehof in...

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Mamming/Kiel (dpa) - Menschen aus dem niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau müssen zu Beginn der bayerischen Sommerferien nach dem Corona-Ausbruch auf einem Gemüsehof in Mamming mit Reisebeschränkungen rechnen. Die Regierung von Schleswig-Holstein stufte den Landkreis am Montag explizit als Risikogebiet ein. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Und Schleswig-Holstein dürfte mit dieser Regelung nicht allein bleiben - auch nach Mecklenburg-Vorpommern dürfen Menschen aus dem Landkreis Dingolfing-Landau aktuell nicht reisen, wie der BR unter Berufung auf eine Sprecherin des dortigen Gesundheitsministeriums berichtet. Die Ausnahme: „Die Gäste weisen ein ärztliches Zeugnis vor, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Corona-Virus vorhanden sind.“

Nach Angaben auf der Homepage der Landesregierung von Schleswig-Holstein müssen sich Urlauber aus dem Landkreis Dingolfing-Landau nun in eine 14-tägige Quarantäne begeben und sich beim dortigen Gesundheitsamt melden, wenn sie nach Schleswig-Holstein einreisen wollen. Ausgenommen davon sind Menschen mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Nach dem Ausbruch auf dem Gemüsehof in Mamming ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner der vergangenen sieben Tage in dem niederbayerischen Landkreis mit 191 fast viermal so hoch wie der Grenzwert 50, bei dem ein regionaler Lockdown drohen kann.

Bund und Länder hatten sich Ende Juni auf Einschränkungen für Reisende aus deutschen Risikogebieten verständigt, die den Grenzwert von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage überschreiten - damals als Reaktion auf den Corona-Ausbruch beim Schlachtbetrieb Tönnies in Nordrhein-Westfalen. Die konkreten Regelungen sind allerdings Ländersache. Bayern war damals eines der ersten Bundesländer, das ein Übernachtungsverbot für Menschen aus dem Kreis Gütersloh einführte.

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