Prozesse - Traunstein:Haftstrafe nach Unfall mit zwei Toten: Revision eingelegt

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Traunstein/Rosenheim (dpa/lby) - Der Prozess um den Unfall mit zwei getöteten jungen Frauen vor drei Jahren bei Rosenheim könnte in eine weitere Runde gehen. Die Anwälte der beiden zu Gefängnisstrafen verurteilten Autofahrer aus dem Raum Rosenheim legten Revision ein, wie beide am Donnerstag mitteilten.

Das Landgericht Traunstein hatte den 25-jährigen Autofahrer am Dienstag bereits in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das waren fünf Monate mehr als in erster Instanz vor dem Amtsgericht Rosenheim. Für seinen 26 Jahre alten Freund blieb es bei dem Urteil des Amtsgerichts von zwei Jahren und drei Monaten. Beide müssten damit ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Einheimischen im November 2016 einen anderen Autofahrer aus Ulm nach dessen riskantem Überholmanöver nicht einscheren ließen, obwohl Gegenverkehr in Sicht war. Der Wagen des Ulmers raste frontal in ein Auto mit drei jungen Frauen. Die 21-jährige Fahrerin und eine 15-Jährige starben. Deren ältere, damals 19-jährige Schwester überlebte schwer verletzt. Sie war in dem Prozess mit ihren Eltern ebenso Nebenklägerin wie der Vater und die Schwester ihrer getöteten Freundin.

Den Ulmer hatte das Amtsgericht Rosenheim wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, er akzeptierte das Urteil. Auch er und seine Beifahrerin wurden schwer verletzt.

Der 25-Jährige hatte im Prozess eine Schuld von sich gewiesen. "Ich habe immer schon gesagt, ich wüsste keine Möglichkeit, wie ich den Unfall hätte verhindern können", sagte er am Dienstag in seinem Schlusswort.

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