Strasbourg:Schulverweigerer klagen in Straßburg: Entscheidung erwartet

Straßburg/Darmstadt (dpa/lhe) - Sie schickten ihre Kinder aus Überzeugung nicht in die Schule und wurden dafür bestraft: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündet heute seine Entscheidung über eine Beschwerde christlicher Eltern aus Hessen. Das Paar aus der Nähe von Darmstadt unterrichtete seine vier Kinder zu Hause und widersetzte sich Aufrufen der Behörden, die Schulpflicht einzuhalten.

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Straßburg/Darmstadt (dpa/lhe) - Sie schickten ihre Kinder aus Überzeugung nicht in die Schule und wurden dafür bestraft: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündet heute seine Entscheidung über eine Beschwerde christlicher Eltern aus Hessen. Das Paar aus der Nähe von Darmstadt unterrichtete seine vier Kinder zu Hause und widersetzte sich Aufrufen der Behörden, die Schulpflicht einzuhalten.

Nach mehreren Gerichtsentscheidungen kamen die Kinder schließlich im Jahr 2013 für drei Wochen ins Heim. Die Eltern sehen dadurch ihr Menschenrecht auf Privat- und Familienleben verletzt. „Eine Familie wurde vom deutschen Staat auseinandergerissen“, sagte der Anwalt Robert Clarke, der die Familie vor dem Straßburger Gerichtshof vertritt, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei das Recht von Eltern, ihre Kinder ihren Überzeugungen entsprechend zu erziehen. Mit dem Prozess in Straßburg bestehe „eine echte Chance, diesen Fehler zu korrigieren“.

Heimunterricht für schulpflichtige Kinder ist in Deutschland nicht erlaubt. Nur bei einer längeren Krankheit dürfen Kinder von zu Hause aus lernen. Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch verweigern, drohen empfindliche Strafen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2014, dass auch Haftstrafen möglich sind. Zur Begründung hieß es damals, die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen zu wirken. In anderen europäischen Ländern sind die Regeln für Heimunterricht weniger streng.

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