Artenschutz:VGH bestätigt strengen Schutz der Wölfe

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Zwar stellen die Richter das Verfahren um den beabsichtigten Abschuss des Traunsteiner Wolfs ein. Aber sie lassen erkennen, dass wohl auch sie die entsprechende Verfügung des Freistaats kassiert hätten.

Von Christian Sebald, München

Der beabsichtigte Abschuss des Traunsteiner Wolfs wäre wohl auch nach Überzeugung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtlich nicht haltbar gewesen. Das hat das Gericht jetzt deutlich erkennen lassen. Zwar haben die Richter das Verfahren um die entsprechende Abschussverfügung des Freistaats eingestellt. Der Grund ist, dass der Wolf just an dem Tag, an dem diese erlassen wurde, in Tschechien überfahren worden ist und sich mit seinem Tod sowohl die Abschussverfügung als auch der Rechtsstreit darüber erledigt haben. Aber in ihren Ausführungen zu dem Beschluss machen die Richter wie zuvor schon das Verwaltungsgericht München deutlich, dass die Abschussverfügung im Widerspruch zum Naturschutzgesetz und zum bayerischen Aktionsplan Wolf steht und sie deshalb wohl auch von ihnen kassiert worden wäre. Der Beschluss darf deshalb nicht nur als Zurechtweisung der Regierung von Oberbayern gelten, die die Abschussverfügung erlassen hatte. Sondern auch als Schlappe für Politiker wie Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU), die über Wochen hinweg vehement den Abschuss des Traunsteiner Wolfs gefordert hatten.

Der Traunsteiner Wolf hatte um den Jahreswechsel im südöstlichen Oberbayern für große Aufregung gesorgt. GW2425m, wie das Tier auf Amtsdeutsch hieß, riss in der Region Traunstein wiederholt Schafe und Ziegen, die nächtens in der Nähe von Bauernhöfen auf schlecht gesicherten Weiden untergebracht waren. Außerdem lief es einmal abends durch die Ortschaft Bergen. Zwar hielt sich der Wolf stets von Menschen fern. Das eine Mal, als ihm ein junger Landwirt nahe kam, flüchtete er sofort. Aber Bauern, Lokalpolitiker, etliche Abgeordnete der CSU und der Freien Wähler und vor allem Agrarministerin Kaniber leiteten aus den Vorkommnissen ab, dass der Wolf eine große Gefahr für Menschen werden könnte und forderten immer nachdrücklicher seinen Abschuss.

Am 17. Januar erließt die Regierung von Oberbayern die entsprechende Verfügung. Der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) klagten sofort und erreichten einen Eilentscheid gegen sie. Das Verwaltungsgericht München kam zu der Überzeugung, dass sich der Wolf in keinem der bekannten Vorfälle Menschen in nicht arttypischer Weise genähert habe und deshalb keine so große Gefahr von ihm ausgehe, dass sein Abschuss gerechtfertigt wäre. Der VGH folgte jetzt dieser Auffassung. Trotz dieses Erfolgs will die GzSdW das Gerichtsverfahren fortsetzen. "Mit seiner Abschussverfügung hat der Freistaat seine Verpflichtung zum Schutz des Wolfes mit Füßen getreten", sagt der Vorsitzende der Organisation, Peter Blanché. "Deshalb wollen wir in einem ordentlichen Gerichtsverfahren klären lassen, dass das nicht sein darf."

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