Mangfalltal:Nächste Runde im Trinkwasserstreit

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Die Landwirte im Einzugsgebiet der Münchner Trinkwasserversorgung an der Mangfall werden von den Stadtwerken für zurückhaltendes und biologisches Wirtschaften entschädigt. Dennoch befürchten sie neue Einschränkungen. (Foto: Matthias Köpf)

Die Kommunen und Grundeigentümer an der Mangfall bei Miesbach wenden sich per Petition an den Landtag, um schnelle Entscheidungen in der Auseinandersetzung mit den Münchner Stadtwerken zu verhindern.

Von Matthias Köpf, Miesbach

Jeder hat das Recht, sich mit einer Petition an den Landtag zu wenden, am besten schriftlich per Post, Fax oder bevorzugt online. Manchmal ergibt sich sogar eine Gelegenheit, die Petition direkt im Maximilianeum zu übergeben, doch dass Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) sich die Papiere selber abholt, ist eher ungewöhnlich. Am Donnerstagnachmittag aber wurde Aigner, die auch örtliche Stimmkreisabgeordnete ist, im Miesbacher Rathaus erwartet, um sich dort eine Petition der Stadt, der Gemeinden Valley und Warngau, dreier örtlicher Bauern und Grundeigentümer sowie des Vereins "Unser Wasser" mitzunehmen. Die Eingabe dreht sich wieder einmal ums Trinkwasser, das die Münchner Stadtwerke im Mangfalltal fördern und für das die Experten in den übergeordneten Behörden seit Langem ein größeres Schutzgebiet ausweisen wollen. Doch die Kommunen und die bereits für zurückhaltendes und biologisches Wirtschaften entschädigten Bauern befürchten neue Einschränkungen und sträuben sich nach Kräften.

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Im 2020 gewählten Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU) haben sie einen Unterstützer gefunden. Löwis' grüner Vorgänger Wolfgang Rzehak hatte das jahrzehntelang liegen gelassene Verfahren auf Geheiß aus München brav vorangetrieben und war prompt am juristischen und von der CSU politisch flankierten Widerstand gescheitert. Löwis hat inzwischen gemeinsam mit der übergeordneten Regierung von Oberbayern ein Gutachten bestellt. Darin kommt der Hydrogeologe Uwe Tröger zu dem Schluss, dass der ohnehin äußerst seltene Keimeintrag an der Münchner Trinkwasserfassung nicht auf die Weidewirtschaft zurückzuführen sei, sondern eher auf Kläranlagen, die bei Starkregen überlaufen. Die Regierung hat das Landratsamt trotzdem aufgefordert, im Vorgriff auf die Erweiterung des Schutzgebiets bis spätestens 1. Dezember ein Weide- und Düngeverbot für die Flächen zu erlassen. Löwis widersetzt sich und erhält nun seinerseits Unterstützung von den Petenten.

Dieses Instrument ist als "Lex Schuierer" bekannt

Die fordern schon im Titel ihrer Eingabe die "Sicherung der Rechtsstaatlichkeit statt Selbsteintritt der Regierung von Oberbayern". Die Regierung nämlich hat angekündigt, das Verbot selbst zu erlassen, sollte sich Löwis weiter weigern. Einen solchen Selbsteintritt müsse Umweltminister Thorsten Glauber (FW) verhindern, verlangt Anwalt Benno Ziegler im Namen der Petenten - zumal dieses als "Lex Schuierer" bekannte Instrument überhaupt erst zweimal angewandt worden sei, und zwar zweimal vergebens: einmal 1985, um gegen Landrat Hans Schuierer den Bau der WAA in Wackersdorf durchzusetzen, und einmal bei einer Wasserschutzgebietserweiterung im fränkischen Uehlfeld, die der Verwaltungsgerichtshof Anfang Oktober für unrechtmäßig erklärt habe.

Eine konservative Mehrheit im Umweltausschuss hat sich einem ähnlichen Petentenkreis schon 2019 gewogen gezeigt, freilich ohne dass Glauber daraufhin Rzehak das Verfahren wirklich entzogen hätte. Ziegler rechnet nicht mit einer sofortigen Entscheidung über die aktuelle Petition und verlangt, dass die Regierung von Oberbayern so lange kein Weideverbot ausspricht. Und wenn doch? "Natürlich würde dagegen geklagt werden."

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