Landespolitik:Jetzt will auch die CSU die Straßenausbaubeiträge abschaffen

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  • Die Freien Wähler forderten als erste Partei die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
  • Nun erarbeitet die CSU einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge, der den Forderungen der Freien Wähler sehr nahe kommt.
  • Das Ziel: Die Rechnung sollen in Zukunft nicht mehr die Bürger, sondern die Staatsregierung bezahlen. Jedoch nur, wenn der Bau noch nicht abgeschlossen ist.

Von Lisa Schnell, München

Wer hat's erfunden? Eigentlich die Freien Wähler (FW). Am Ende aber will die CSU für deren Idee bei der Landtagswahl belohnt werden. Es geht um Straßenausbaubeiträge und damit um viel Geld, das Gemeinden bis jetzt von Grundbesitzern verlangen konnten, wenn die Straßen an deren Grundstücken erneuert wurden. Etwa 70 Prozent der Gemeinden haben eine dementsprechende Satzung erlassen.

Die FW fordern die Abschaffung der Beiträge, starteten ein Volksbegehren. Es folgte ein Begeisterungssturm, bei Grundbesitzern, den die CSU nun gerne in ihre Richtung lenken würde. Gerade erarbeitet sie einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge, der den Forderungen der FW sehr nahe kommt. Deren Chef Hubert Aiwanger erwägt deswegen sogar, das Volksbegehren einzustellen.

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Nach jetzigen Planungen soll es einen Stichtag geben, von dem an das Gesetz gelten soll. Der 1. Januar 2018 gilt als Favorit, dann rückwirkend, im Gespräch ist auch ein Termin im Juni. Bescheide, die bis dahin verschickt wurden, müssten noch bezahlt werden. Hat eine Gemeinde ihre Grundstücksbesitzer noch nicht zur Zahlung aufgefordert, aber schon mit der Straßenerneuerung begonnen, soll der Freistaat einspringen.

Die Rechnung der Gemeinde ginge nicht mehr an die Bürger, sondern an die Staatsregierung. Manche Gemeinden allerdings sind so klamm, dass sie Vorauszahlungen einforderten, noch bevor die Straßenarbeiten abgeschlossen waren. In diesem Fall soll gelten: Ist die Straße schon fertig, bekommen die Bürger kein Geld zurück, wird noch gebaut, schon.

Soweit die Vorstellungen der CSU, wie der wohl zweijährige Übergang vom alten zum neuen Gesetz gerecht gestaltet werden könnte. Nicht minder kompliziert verhält es sich mit der Frage, wie eine neue Förderung von Straßenbau aussehen soll. Denn einen solchen fordern die Kommunen als Ersatz für die sogenannte Strabs, die Straßenausbaubeitragssatzung.

Zwei Modelle werden diskutiert. Beim ersten bekommen Kommunen jedes Jahr eine bestimmte Summe für Straßenausbauten. Wie viel sie erhalten, hängt von verschiedenen Kriterien wie Fläche oder Einwohnerzahl ab. Das Geld wird verteilt, ob gebaut wird oder nicht. Auch reiche Kommunen wie München, die es in der Vergangenheit nicht nötig hatten, ihre Bürger zu beteiligen, würden profitieren. Die vorgesehene Förderung, etwa 65 Millionen Euro im Jahr, orientiert sich an dem Betrag, den Kommunen mit Satzung jährlich von ihren Bürgern einforderten.

Für sie bliebe weniger übrig, wenn auch Kommunen ohne Satzung gefördert würden. Dieses Manko versucht das zweite Modell auszugleichen, bei dem nur Kommunen gefördert würden, die früher eine Satzung hatten und auch Beiträge erhoben. Die anderen, so die Argumentation, hätten das Geld nicht nötig. Denkbar wäre auch eine Mischung aus beiden Modellen. So könnte die Förderung etwa für zehn Jahre nur Gemeinden zugutekommen, die eine Satzung hatten, danach aber für alle gelten.

Hubert Aiwanger ist zumindest teilweise zufrieden

Städte- und Gemeindetag kritisieren, dass die Fördersumme weit höher ausfallen müsste, als die angedachten 65 Millionen Euro. Der Gemeindetag fordert etwa das Doppelte. Beim Städtetag verweist man auf die Straßen, die in den Sechzigern und Siebzigern gebaut wurden und bald erneuert werden müssten. Außerdem stiegen die Ansprüche der Bürger, wenn sie an den Straßenkosten nicht mehr beteiligt wären, sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer. Ein neues Fördermodell müsse, anders als die CSU es plant, außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs geregelt sein.

Das fordern auch die Grünen, dem SPD-Landtagsabgeordneten Klaus Adelt ist nur wichtig, dass "neues Geld" in die Hand genommen werde. Ansonsten hält sich die Opposition mit konkreten Vorschlägen zurück. In diesem Fall beneidet sie die CSU wohl nicht darum, auf der Regierungsbank zu sitzen. Zu schwierig scheint die Aufgabe, ein Gesetz zu erarbeiten, das alle Ungerechtigkeiten umschifft und juristisch nicht angreifbar ist. "Die Probleme, die auf einen zukommen können, werden immens sein", sagt Adelt. Was etwa sei mit Gemeinden, die jetzt aufgrund der Unsicherheit keine Bescheide mehr rausgeschickt hätten und deshalb später nicht gefördert werden könnten?

Zumindest teilweise zufrieden ist Hubert Aiwanger, Chef der FW. Bleibt die CSU bei den Überlegungen, die derzeit kursieren, erfüllt sie die Forderungen des Volksbegehrens, für das Aiwanger gerade Stimmen sammelt. Es verlangt die Abschaffung der Beiträge und zudem, dass noch ausstehende Bescheide bei Inkrafttreten des Gesetzes hinfällig werden. "Wenn das CSU-Gesetz dem Volksbegehren entspricht, dann ist der erste Schritt getan", sagt Aiwanger. Dann könnte man überlegen, ob man es einstelle. Trotzdem seien die Planungen der CSU immer noch "unterste Kante".

Aiwanger will mehr, etwa einen Fördertopf von 150 Millionen Euro im Jahr, der für alle Gemeinden bereitsteht, ob sie eine Satzung hatten oder nicht. Der Staat solle den Bürgern zudem ihre Beiträge der vergangenen vier Jahre zurückzahlen. Nachbesserungen, die Aiwanger am liebsten in einer künftigen Koalition mit der CSU durchsetzen will.

© SZ vom 01.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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