Bayern:Verfassungsschutz prüft Beobachtung einzelner AfD-Abgeordneter

Lesezeit: 3 min

Die AfD im bayerischen Landtag - ein Fall für den Verfassungsschutz? (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Wie Burkhard Körner im Innenausschuss des Landtags erläutert, gilt das Interesse der Geheimdienstler mehreren Personen - offenbar zwei Männern -, die durch Kontakt mit der rechtsextremen "Identitären Bewegung" aufgefallen sind.

Von Johann Osel

Der bayerische Verfassungsschutz prüft, künftig AfD-Abgeordnete als Einzelpersonen unter Beobachtung zu stellen - trotz hoher Hürden bei Mandatsträgern für diese Maßnahme. Dies teilte der Präsident des Landesamts, Burkhard Körner, am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags mit, wo er über die "Vernetzung der AfD mit anderen extremistischen Akteuren" berichtete. Namentlich nannte er die betroffenen Parlamentarier nicht, auch nicht die Zahl. In Parlamentskreisen war indes zu erfahren, dass es bis zu vier Abgeordnete sein könnten. Aus Körners Bericht ließ sich zudem folgern, dass es konkret um zwei Männer gehen dürfte, die durch Kontakte mit der rechtsextremen "Identitären Bewegung" (IB) auffielen: Franz Schmid und Daniel Halemba, gegen den die Staatsanwaltschaft Würzburg außerdem wegen Verdachts der Volksverhetzung rund um dessen Burschenschaft ermittelt.

Insgesamt versucht das Landesamt laut Körner seit Sommer 2022 über eine Beobachtung der gesamten Bayern-AfD aufzuklären, inwiefern diese "Bestrebungen verfolgt, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen". Der Beobachtungsauftrag erstrecke sich aber nicht auf alle Funktionäre und Mitglieder, sondern fokussiere sich nur auf Extremisten und prüfe deren Einfluss. Derzeit finde das nur über öffentlich zugängliches Material statt, nicht über nachrichtendienstliche Mittel wie das Abhören von Telefonen oder V-Leute - die oft kolportierte These, "dass wir Hunderte von Quellen in der AfD haben, ist Unsinn". Maßgeblich für die Ausrichtung der Gesamtpartei sei gerade auch das Verhältnis der AfD zu gesichert extremistischen Organisationen.

Daniel Halemba (Mitte) in einer Plenarsitzung des Bayerischen Landtags. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Diese Aktivitäten hätten 2023 "an Quantität und Qualität" zugenommen, sagte Körner. Nicht nur, aber auch durch das Treffen zur "Remigration" im schwäbischen Dasing mit dem öffentlich bekanntesten Kopf der Identitären Bewegung, dem Österreicher Martin Sellner. Franz Schmid und Daniel Halemba waren in Dasing mit dabei. Körner kam im Ausschuss auch auf einen AfD-Mann zu sprechen, der schon im Wahlkampf Spenden aus späteren Abgeordnetenbezügen an "Vorfeldorganisationen" angekündigt habe. Dabei handelt es sich nach Erkenntnissen der SZ eben um Schmid, der "patriotische" Zirkel und IB-nahe Medien finanziell unterstützt. Auf "X" schrieb er in dem Kontext: "Meine Partei und ich haben was gegen Volksaustausch."

Für die Beobachtung von Abgeordneten gelten hohe Hürden. 2013 definierte sie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung, damals ging es um den Linke-Politiker Bodo Ramelow. Wenn ein Parlamentarier sein Mandat "zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft", rechtfertige das die Maßnahme. Generell müsse aber trotzdem die Verhältnismäßigkeit mit Blick auf das freie Mandat einzeln geprüft werden.

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Die Schwelle sei durch das Ramelow-Urteil "sehr, sehr hoch", erklärte Körner, es sei just die Ausnutzung des Mandats für Extremismus zu belegen. Formal hat das Landesamt demnach eine Frist von sechs Monaten, in der es prüfen kann, ob im individuellen Fall die Schwelle erreicht wäre. Mit einer Entscheidung ist also spätestens bis zum Sommer zu rechnen. Schon beim erstmaligen Einzug der AfD in den Landtag 2018 standen drei Abgeordnete unter Beobachtung, etwa wegen rassistischer Aussagen im Wahlkampf. Anfang Januar 2019 lief die Maßnahme aus, damals unter Bezug auf die Karlsruher Hürden.

Für 2023 lägen abseits von Dasing mehrere Belege vor, dass Akteure in der AfD, auch relevante, mit extremistischen Organisationen kooperieren, erklärte Körner. Erkennbar sei ein "bewusstes, aktives Zusammenwirken". Es sei keineswegs so, dass man "zufällig" oder nur zu Informationszwecken Veranstaltungen mit der IB und anderen rechtsextremen Organisationen besucht habe. Oft sei es dabei um "Remigration" gegangen. Diese sei an sich nicht verfassungswidrig, es komme darauf an, was konkret damit verbunden werde.

Der führende IB-Aktivist Sellner verstehe unter dem Stichwort, dass auch Deutsche mit Migrationshintergrund abgeschoben werden sollen, so Körner. Dies degradiere diese Menschen zu Bürgern zweiter Klasse und sei mit der Menschenwürde gemäß dem Grundgesetz unvereinbar. Es gebe zwar in der AfD verschiedene Vorstellungen von "Remigration". Die identitäre Interpretation herrsche aber beim Nachwuchs Junge Alternative (JA) "durchgängig" vor sowie auch im Lager des formal aufgelösten völkischen Flügels. Die im Oktober nach der Wahl konstituierte AfD-Fraktion wird vom "Flügel"-Lager klar dominiert.

Richard Graupner (AfD) sprach im Ausschuss von "Kontaktschuld": Wenn mal jemand an einer Veranstaltung teilnehme, mache er sich nicht automatisch mit den dort vertretenen Ansichten gemein. Der "Überraschungsbesuch" des Verfassungsschutzchefs habe zudem "mit der Hysterie gegen rechts zu tun". Dabei solle man sich lieber mal linksextremer Kontakte bei SPD und Grünen annehmen, so Graupner. Florian Siekmann (Grüne), Vize-Vorsitzender im Innenausschuss, entgegnete, Körners Bericht sei weder heimlich noch überraschend, sondern mit der Ladung angekündigt worden. Die AfD habe dazu genügend Anlass gegeben: Dass es bei den Vorfällen nicht um einfache AfD-Mitglieder gehe, sondern um Abgeordnete, sei eine "Schande". Für Siekmann ist "die AfD der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus in Bayern". Auch Vertreter von SPD, CSU und FW empörten sich über Graupners "Täter-Opfer-Umkehr".

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