Energiepreise:Hartz-IV-Empfänger müssen in Bayern mehr zuzahlen

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Bei Miete und Heizkosten bekommen Leistungsempfänger im Freistaat seltener die tatsächlichen Ausgaben erstattet als im Bundesdurchschnitt, zeigt eine Statistikauswertung der Linkspartei.

Wer Hartz IV bezieht, muss in Bayern vergleichsweise häufig einen Teil der Miete und der Heizkosten selber zahlen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor. Vereinfacht sieht das Zweite Sozialgesetzbuch für Hartz-IV-Bezieher vor, dass die Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu einer angemessenen Grenze übernehmen. Wo diese Grenze aber genau liegt, ist regional unterschiedlich. In Bayern etwa seien die aus eigener Tasche zu leistenden Beträge vergleichsweise hoch, heißt es hierzu in einer Auswertung der Statistik durch die Linkspartei.

Demnach bekamen im vergangenen Jahr 12,4 Prozent aller sogenannten Bedarfsgemeinschaften im Freistaat nicht die tatsächlichen Mietausgaben von den Jobcentern erstattet - und mussten daher durchschnittlich rund 131 Euro monatlich selbst nachschießen. Im Bundesschnitt galt das für 11,2 Prozent der Hartz-IV-Haushalte, ihre Selbstbeteiligung lag bei gut 98 Euro. Ähnliches bei den Heizkosten: Die Lücke hierbei betraf in Bayern 5,2 Prozent der Haushalte und belief sich auf knapp 38 Euro - bundesweit waren es 3,9 Prozent und 34 Euro. Auf Ebene der einzelnen Jobcenter gibt es allerdings deutliche Ausreißer, nach unten wie nach oben. Für Kitzingen etwa vermerkt die Statistik, dass 40 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften nicht die vollen Heizkosten erstattet wurden.

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Aus Sicht von Susanne Ferschl, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Bundestag, waren die Hartz-IV-Regelsätze schon vor der steigenden Inflation zu niedrig. "Jetzt verschärft sich insbesondere in Bayern durch die Zuzahlungen für Miet- und Heizkosten die Situation." Lösen ließe sich das langfristig nur durch mehr kostengünstige Sozialwohnungen. Von den "großspurig von Ministerpräsident Söder angekündigten 10 000 Wohnungen" seien allerdings erst wenige gebaut worden.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort wiederum darauf, dass zwar die geltend gemachten Kosten der Unterkunft höher sein könnten als die vom Jobcenter anerkannten - dass sich aber die Ursachen hierfür nicht aus der Statistik ableiten ließen. Komme es zum Beispiel bei Nebenkostenabrechnungen zu Rückerstattungen, würden diese häufig über die Reduzierung der anerkannten Kosten verrechnet, ohne dass dabei die tatsächlichen Kosten angepasst würden. Auch sei unter anderem "die Erfassungspraxis" in den Jobcentern aufgrund "regional unterschiedlicher Gegebenheiten" nicht gleich.

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