Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.
- Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern das Tragen von Symbolen anderer Konfessoinen verbieten dürfen. Das Urteil stärkt die Sonderrechte von Kirchen.
- "Die Kirchen mögen sich freuen über das Urteil vom Mittwoch. Aber sie werden ahnen, dass ihnen langfristig wohl eine Debatte bevorsteht, die weit über Kopftücher hinausgeht", schreibt unser Autor Detlef Esslinger.
Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.