Hasskommentare:Urteil bestätigt: Facebook-Hetzer muss ins Gefängnis

Für Hass-Parolen bei Facebook ist ein Internet-Hetzer auch im Berufungsverfahren zu einer Gefängnis- und nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann soll laut dem Urteil des Landgerichts Würzburg vom Montag für eineinhalb Jahre ins Gefängnis, wie ein Sprecher sagte. Ein Amtsgericht hatte den Mann aus Unterfranken im vergangenen Jahr zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. 2014 hatte er auf Facebook gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt sowie zu Gewalt und Mord aufgerufen.

Zwar rechnete das Gericht dem Mann positiv an, dass er die Nachrichten inzwischen bereue. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei aber einerseits das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, sagte der Sprecher. Zum anderen habe das Gericht auch die bundesweit deutlich gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksichtigt.

Dass es immer mehr Hass-Postings im Internet gibt, ist messbar: Laut Bundeskriminalamt (BKA) stieg die Zahl der von Privatpersonen gemeldeten Fälle von 1119 im Jahr 2014 bis 3084 im Jahr 2015. Dabei sieht das Strafgesetzbuch für Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Tatsächlich erhielten Hetzer in vielen Fällen nur Bewährungsstrafen.

So wurde ein thüringischer Autobahnpolizist im Mai zu fünfeinhalb Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, nachdem er bei Facebook eine antisemitische Nachricht veröffentlicht hatte. In Bückeburg in Niedersachsen urteilte das Amtsgericht im September auf vier Monate Bewährung für einen 23-Jährigen. Er hatte dazu aufgerufen, Flüchtlingsunterkünfte in Brand zu setzen. Nach eigener Aussage war er betrunken.

Am bekanntesten ist wohl ein Fall aus dem sächsischen Bautzen: Der Chef einer örtlichen Sicherheitsfirma schrieb im Internet, seiner Meinung nach würden noch zu wenige Asylunterkünfte brennen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Volksverhetzung zu 6000 Euro Geldstrafe. Der Betrag wurde wegen finanzieller Probleme des Angeklagten inzwischen auf 1400 Euro reduziert.

Das Thema treibt derzeit auch viele Politiker um. Im September 2015 hatte sich eine sogenannte Task Force mit Internet-Unternehmen darauf geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden entfernt werden sollten. Das funktioniert allerdings laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bislang nur unzureichend.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder brachte deshalb in der vergangenen Woche Bußgelder für Internetfirmen in die Diskussion. Dem Spiegel sagte der CDU-Politiker: Denkbar seien Strafen von bis zu 50 000 Euro, falls rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb einer Woche gelöscht würden. Auch Schadenersatzzahlungen der sozialen Netzwerke an die Opfer von Hetze sind im Gespräch.

Im September koordinierte das Bundeskriminalamt erstmals bundesweite Razzien wegen Hasskriminalität im Netz. "Unsere Gesellschaft hat moralische Grundsätze - offline wie online", sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) damals. "Vermeintlich rechtsfreie Räume sind nicht hinnehmbar."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: