Rente, Lebenspartnerschaften und Steuern
Von Claus Hulverscheidt
Ganz schön schnell, diese neue Bundesregierung, könnte man meinen: Keine drei Wochen im Amt, und schon tritt ein ganzes Bündel an steuerlichen Neuregelungen in Kraft. Allein - so ist es nicht. Denn die Bestimmungen, die vom 1. Januar 2014 an gültig werden, sind nicht das Ergebnis der wochenlangen schwarz-roten Koalitionsverhandlungen, sondern gehen vielmehr noch auf die konservativ-liberale Vorgängerregierung zurück. Dem neuen Bündnis aus CDU, CSU und SPD mangelte es nämlich nicht nur an der Zeit für, sondern auch am Willen zu Reformen - und das, obwohl es vor allem im Wahlprogramm der Sozialdemokraten an Vorschlägen nicht gefehlt hatte. Am Ende aber einigte man sich auf einen Kompromiss: Die SPD verzichtete auf ihre gewünschten Steuererhöhungen, die Union dafür auf alle geplanten Steuersenkungen. Was sich dennoch für die Bürger ändert: die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Minimum
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt pro Jahr und Person von 8130 auf 8354 Euro. Das ist diejenige Summe, die ein Steuerzahler laut Existenzminimumbericht der Bundesregierung zur Sicherung seiner Grundbedürfnisse mindestens benötigt und die der Staat deshalb nicht antasten darf. Ein Ehepaar muss somit erst ab einem Einkommen von mehr als 16708 Euro überhaupt Steuern zahlen. Der Kinderfreibetrag wird dagegen nicht angehoben.
Altersvorsorge
Ab 2025 können Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Basis-Rente ("Rürup"-Rente) vollständig beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung mit jährlich steigenden Sätzen: 2014 zieht der Fiskus demnach 78 Prozent der Beiträge bis zu einer Obergrenze von 20 000 Euro (Singles) beziehungsweise 40 000 Euro (Paare) von der Steuer ab, also maximal 15 600 (31 200) Euro. Bei gesetzlichen Rentenversicherten wird allerdings der steuerfreie Beitragszuschuss der Arbeitgeber von den Vorsorgeaufwendungen subtrahiert.
Rente
Parallel zur steigenden Absetzbarkeit der Vorsorgezahlungen erhöht sich derjenige Teil der Rente, der im Alter versteuert werden muss. 2014 liegt die Quote bei 68 Prozent - zwei Punkte höher als 2013. Anders ausgedrückt: Für alle 2014 hinzukommenden Ruheständler sind nur noch 32 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Für Menschen, die bereits Rente beziehen, bleibt dagegen alles beim alten. Viele Bürger vergessen, dass sie auch im Alter zunehmend Steuern zahlen müssen. Unter dem Strich rechnet sich die Reform für die meisten Betroffenen jedoch, da sie durch die zunehmende Steuerfreiheit der Vorsorgezahlungen während ihres Arbeitslebens meist mehr Geld sparen als sie im Ruhestand dann zahlen müssen.
Lebenspartnerschaften
Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dürfen im Einkommensteuerrecht gegenüber Eheleuten nicht mehr benachteiligt werden. So können die Lebenspartner etwa das Ehegattensplitting nutzen. Es führt insbesondere dann, wenn einer der beiden deutlich mehr verdient als der andere, zu einer beträchtlichen Steuerersparnis.
Reisekosten
Wer mit dem Motorrad oder dem Motorroller auf Dienstreise fährt, kann ab Januar 20 statt 13 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. Beim Moped steigt der Betrag von acht auf 20 Cent. Für Pkw-Fahrer bleibt mit 30 Cent alles beim alten. Gelackmeiert sind dagegen die Fahrradfahrer: Ihr Steuerbonus von fünf Cent pro Kilometer wird ersatzlos gestrichen. Auch die Mitnahmepauschale von zwei Cent pro Kilometer je mitfahrendem Kollegen fällt weg. Für Auswärtstätigkeiten gibt es nur noch zwei Verpflegungspauschbeträge: 24 Euro pro Tag bei Einsätzen von mehr als 24 Stunden und zwölf Euro bei einer Dauer zwischen acht und 24 Stunden. Ist man weniger als acht Stunden unterwegs, gibt es keinen Steuerbonus mehr.
Wohnsitz
Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung erkennen die Finanzämter nur noch an, wenn der in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort lebende Steuerzahler sich auch tatsächlich an den Ausgaben für die Erstwohnung beteiligt. Zudem werden nur noch Zweitwohnungskosten von maximal 1000 Euro pro Monat berücksichtigt.
Kfz-Steuer
Ab 2014 zugelassene Pkw sind nur noch dann weitgehend steuerbefreit, wenn sie weniger als 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen. Bisher lag der Grenzwert bei 110 Gramm. Oberhalb des Sockelbetrags werden zwei Euro je Gramm CO₂ fällig. Für schadstoffarme Diesel-Pkw mit Abgasnorm 6 endet die Steuerbefreiung am 31. Dezember 2013. Im Verlauf des ersten Halbjahrs 2014 übernehmen die Hauptzollämter die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Die Umstellung erfolgt automatisch, der Autofahrer muss nichts tun.
Grunderwerbsteuer
Mehrere Bundesländer heben die Grunderwerbsteuer erneut an: In Bremen und Niedersachsen erhöht sich der Satz von 4,5 auf fünf Prozent, in Berlin von fünf auf sechs Prozent. Am teuersten wird es in Schleswig-Holstein, wo die Abgabe um satte 1,5 Punkte auf 6,5 Prozent steigt. Das Land liegt damit bundesweit an der Spitze. Der Kauf einer Immobilie im Wert von 300 000 Euro verteuert sich damit um 4500 Euro.
Mehrwertsteuer
Auf Silbermünzen sind künftig 19 statt sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Von Guido Bohsem und Thomas Öchsner
Noch keine drei Tage war die schwarz-rote Regierungsmannschaft im Amt und schon hat sie in die Rentenpolitik einschneidend eingegriffen. Durch einen Beschluss kurz vor Weihnachten haben SPD und Union die eigentlich gesetzlich fällige Senkung des Rentenbeitrags verhindert. Arbeitnehmer und Unternehmen werden also nicht entlastet. Auch andere Entscheidungen der alten und neuen Regierung werden die Verbraucher spüren.
Krankenkassen
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird im kommenden Jahr bei Null liegen. Keine Krankenkasse wird somit von ihren Versicherten zusätzliches Geld einfordern, weil sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Damit dürfte der Zusatzbeitrag der Vergangenheit angehören, noch bevor er sich überhaupt etabliert hatte. Denn die große Koalition hat bereits beschlossen, ihn wieder abzuschaffen.
Pflege
Union und SPD planen eine große Reform: Sie wollen dafür sorgen, dass in der Pflegeversicherung geistig und körperlich beeinträchtigte Pflegefälle zukünftig gleich behandelt werden. Bisher waren zum Beispiel Demenzkranke im Nachteil. Weil diese Reform Zeit braucht, soll es zunächst mehr Geld für zusätzliche Betreuungskräfte geben. Die große Koalition will deshalb den Beitragssatz Mitte des Jahres, spätestens aber zu Beginn 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöhen - auf 2,35 Prozent (bei Kinderlosen auf 2,6 Prozent). Das kostet einen kinderlosen Single mit einem monatlichen Bruttolohn von 2500 Euro zusätzlich 90 Euro pro Jahr. Kommt der Single auf 4000 Euro, muss er mit einer zusätzlichen Belastung von jährlich 144 Euro rechnen. Für ein Paar mit zwei Kindern, bei dem einer 2500 und der andere 2000 Euro verdient, kostet die Pflegeversicherung dann 162 Euro mehr.
Ausländische Ärzte
Vom Jahresbeginn an soll es für Ärzte mit einem Abschluss im Ausland leichter werden, ihrem Beruf auch in Deutschland nachzugehen. Besonderer Wert wird dabei auf die Kontrolle der praktischen Kenntnisse gelegt, um so eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sicherzustellen. So wird zum Beispiel die Vorstellung eines Patienten geprüft - die Mediziner müssen einen Fall für Kollegen beschreiben. Einen Sprachtest müssen die Ärzte mit Auslandsabschluss nicht ablegen, jedoch werden die Länder ein Verfahren zur Prüfung der Sprachkenntnisse erarbeiten.
Betreuungsgeld
Eltern, die ihr einjähriges Kind nicht in eine Kindertagesstätte geben oder eine Tagesmutter verpflichten, bekommen von August 2014 an 150 statt 100 Euro Betreuungsgeld. Außerdem gewährt der Staat den Zuschuss dann nicht nur für das zweite, sondern auch für das dritte Lebensjahr. Bundesweit wurden bereits gut 100 000 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt.
Arbeitslose
Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, erhält vom neuen Jahr an mehr Geld: Der Regelbedarfsatz steigt für einen Alleinstehenden um neun Euro auf 391 Euro pro Monat, der im Haushalt lebende Partner erhält 353 statt 345 Euro. Für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 229 und 313 Euro und damit fünf bis sieben Euro mehr als 2013.
Kurzarbeitergeld
Dies soll auch 2014 dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit bei sinkenden Aufträgen für Unternehmen vermieden wird. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld auf zwölf Monate verlängert. Ohne die Verordnung wäre sie auf sechs Monate zurückgefallen. Dies sei "rein vorsorglich erfolgt, um Betrieben bei Arbeitsausfällen weiter Planungssicherheit zu geben", teilte das Ministerium mit.
Arbeitserlaubnis für Ausländer
Auch für Arbeitssuchende aus Bulgarien und Rumänien gilt von 2014 an die volle Freizügigkeit, die für andere EU-Nationen längst besteht: Sie dürfen in Deutschland einen Job suchen, ohne eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zu benötigen. Bislang konnten sie sich nur uneingeschränkt selbständig machen.
Rente mit 67
Auf dem Weg zur Rente mit 67 steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1949 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen oder andere Ausnahmen gelten, können somit 2014 mit 65 Jahren und drei Monaten ohne Abschläge in Rente gehen.
Beitragsbemessungsgrenze
Beschäftigte mit hohem Einkommen müssen 2014 mit höheren Sozialabgaben rechnen, nicht nur weil die erhoffte Senkung des Rentenbeitrags von 18,9 auf 18,3 Prozent ausbleibt. Auch die Bemessungsgrenzen, bis zu der Sozialbeiträge fällig sind, steigen: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert diese Obergrenze um 150 Euro auf monatlich 5950 Euro im Westen. Im Osten erhöht sich der Wert um 100 Euro auf 5000 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann bundesweit 4050 statt 3937,50 Euro pro Monat. Ein westdeutscher Arbeitnehmer, der 6000 Euro brutto verdient, zahlt damit unterm Strich etwa 25 Euro pro Monat mehr an Sozialabgaben.
Von Andrea Rexer, Ines Alwardt und Berrit Gräber
Achtung Betrüger: Die lange Kontonummer
Ab 1. Februar 2014 gibt es in ganz Europa neue Kontonummern. Unternehmen und Vereine sind schon jetzt mitten in den Vorbereitungen zur Umstellung auf das einheitliche Sepa-System ("Single European Payment Area"). Dann müssen Unternehmen mit den 22-stelligen Iban-Nummern arbeiten, die Kontonummer und Bankleitzahl ersetzen. Das hat auch Auswirkungen auf Verbraucher: Denn sie werden von den Unternehmen informiert, wenn sie etwa einen Lastschrifteinzug verwenden. Im Prinzip müssen die Verbraucher dabei nicht aktiv werden, aktiv umstellen müssen sie erst 2016.
Doch schon jetzt ist Vorsicht geboten. DZ-Bank-Experte Nils Brinkhoff warnt: "Betrüger könnten die Umstellung nutzen, um an personenbezogene Daten zu kommen. Daher ist es wichtig, dass Privatkunden wissen, dass sie keine bankvertraulichen Daten preisgeben müssen, sie sollten die Informationsschreiben der Unternehmen nur überprüfen."
Die Bundesbank drängt unterdessen Unternehmen und Vereine zu einer zügigen Umstellung. Bundesbank-Vorstandsmitglied Carl-Ludwig Thiele macht sich Sorgen, weil im November erst knapp jede dritte Überweisung im neuen Sepa-Datenformat erfolgt ist. Noch schlimmer sehe es bei den Lastschriften aus. Von 35 Millionen Lastschriften im Wert von 52 Milliarden Euro, die an Werktagen abgewickelt werden, seien im November nur zehn Prozent mit Sepa erfolgt.
Auch für Vereine ist die Umstellung wichtig. "Wenn Vereine nicht handeln, dann können sie ab 1. Februar ohne die Sepa-Infrastruktur ernste Liquiditätsprobleme bekommen", warnt DZ-Experte Brinkhoff. Die Schatzmeister müssten sich darum kümmern, dass die IT auf dem neuesten Stand sei und Updates durchführen. Nils Brinkhoff rät: "Vereine, die nur einmal im Jahr die Beiträge einziehen, sollten das noch im Januar im alten Format machen. Dann haben sie ein Jahr Zeit, bis sie das neue Verfahren eingeführt haben müssen."
Besser Schulden tilgen: Vorteil für Riester-Sparer
Wer mit der Riester-Rente für ein eigenes Zuhause spart, kann sich freuen: Von 1. Januar an können Sparer ihr angesammeltes Geld nutzen, um damit Schulden für die eigene Immobilie zu tilgen - und zwar jederzeit. Sie können sich sogar entscheiden, ob sie das Kapital ganz oder nur zum Teil dafür nutzen wollen. Einzige Voraussetzung: Der Betrag muss mindestens 3000 Euro umfassen. Bisher musste sich der Riester-Sparer schon zu Beginn der Auszahlungsphase festlegen und sich entscheiden, ob er das Konto sofort oder in Raten bis zu seinem 85. Lebensjahr auflöst. Vom kommenden Jahr an darf der Sparer sein Guthaben auch nutzen, um sein Haus oder seine Wohnung altersgerecht umzubauen.
Gut gedämmt: Der neue Energieausweis
Schlechte Dämmung? Hohe Heizkosten? Meist merken Mieter von solchen Mängeln erst etwas, wenn sie schon Monate in ihrer neuen Wohnung leben. Das wird jetzt anders. Von Mai 2014 an sind Vermieter und Makler dazu verpflichtet, Interessenten den Energieausweis für die Immobilie bei der Besichtigung vorzulegen - und zwar bevor sie den Mietvertrag unterschreiben. Unterzeichnet der Interessent, bekommt er eine Kopie des Energieausweises und wird damit vorab informiert. Vermieter müssen künftig außerdem in ihren Immobilienanzeigen die wichtigsten Daten aus dem Energieausweis angeben, dazu zählt auch die Information, wie hoch der Energieverbrauch der Immobilie ist. Wer sich als Vermieter nicht daran hält, dem drohen Bußgelder bis zu 15000 Euro. Grund für die neue Regelung ist die Neuordnung der Energieeinsparverordnung.
Shoppen im Internet: Einheitliche EU-Regeln
Ob Smartphone, Kleidung oder Bücher - wer gerne und viel im Internet bestellt, muss sich im kommenden Jahr auf Änderungen beim Online-Kauf einstellen. Zum ersten Mal gelten dann EU-weit einheitliche Regeln für das Widerrufsrecht. In allen Mitgliedsländern können Kunden ihre abgeschlossenen Verträge innerhalb einer 14-Tages-Frist nach Erhalt der Ware widerrufen. Neu ist, dass Kunden dies dem Händler künftig ausdrücklich erklären müssen; das heißt, sie müssen ihn schriftlich darüber informieren. Bisher galt eine kommentarlose Rücksendung als Widerruf. Nach der Ankündigung muss der Kunde die Ware binnen 14 Tagen zurückschicken. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, ihm den Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen zu erstatten. Gas- und Stromlieferverträge, die online oder am Telefon abgeschlossen werden, können künftig ebenfalls widerrufen werden. Die Regelung, dass ein Online-Händler die Retoure-Kosten übernimmt, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt, gilt von Mitte Juni an nicht mehr. Die Kosten kann der Händler dann dem Kunden in Rechnung stellen.
Der gläserne Patient: Mehr Daten für Ärzte
Von 1. Januar an löst die elektronische Gesundheitskarte mit Foto die bisherigen Krankenkassen-Kärtchen ab. Die alten Ausweise verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit - unabhängig von ihrem Ablaufdatum. Von 2014 an brauchen Ärzte die elektronische Variante mit Lichtbild, um eine Behandlung abrechnen zu können. Patienten werden vorerst aber auch noch mit der alten Karte behandelt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Übergangsfrist bis zum 30. September.
Der Patient muss dann innerhalb von zehn Tagen nach dem Arztbesuch einen Nachweis seiner Kasse vorlegen, dass er versichert ist. Schafft er das nicht, darf der Arzt ihm die Kosten privat in Rechnung stellen. Die Krankenkasse erstattet Nachzüglern die Kosten einer bereits privat bezahlten Arztrechnung dann, wenn sie spätestens bis zum Ende des Quartals die neue Karte haben.
Grundsätzlich sind die etwa 70 Millionen Versicherten zum neuen Ausweis verpflichtet. Ausnahmen gibt es für Kinder bis 15 Jahre oder für Menschen mit Pflegestufe. Sie kriegen ihr Kärtchen auch in Zukunft ohne Lichtbild. Die neue Version enthält vorerst nur die Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte gespeichert waren: Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer. Anhand des Fotos sollen die Versicherten künftig besser zu identifizieren sein. Dem Kartenmissbrauch soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Geplant ist, dass die elektronischen Speicherchips in Zukunft aber auch persönliche Daten wie Krankheiten, Blutgruppe, Medikamente, Röntgenbilder und mehr sammeln und letztlich zu einer Patientenakte vernetzen. Darauf können dann auch Krankenhäuser, Apotheker oder Versicherer zugreifen. Patienten sollen darüber entscheiden können, welche Daten sie freigeben - so ist es zumindest vorgesehen.
Post aus Flensburg: Acht Punkte, Lappen weg
Acht Punkte reichen - zumindest, um ab 1. Mai 2014 seinen Führerschein loszuwerden. Dann tritt ein neues Punktesystem für Verkehrsverstöße in Kraft: Statt wie bisher mit 18 Punkten wird Verkehrssündern schon ab acht Punkten der Führerschein entzogen. Allerdings ahndet das neue System nur noch solche Manöver, die auch wirklich die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Für Volltrunkenheit am Steuer beispielsweise notieren die Verkehrswächter in Flensburg künftig sieben statt drei Punkte in der Sünderkartei, für gefährliche Überholmanöver gibt es nur noch einen statt zwei Punkte. Neu ist, dass Verkehrssünder ihre Punkte künftig schneller wieder loswerden, denn sie verjähren künftig getrennt, je nachdem wie schwer der Verstoß war - nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Parallel tritt ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, die Geldstrafen für Verstöße wie Telefonieren während der Fahrt oder die Nutzung von Sommerreifen bei Schnee und Eis werden höher.
So was von elektrisch: Strom wird teurer
Elektrisches Licht, einfach nur Fernsehen, Musik hören oder Kochen - auch alltägliche Dinge wie diese werden im kommenden Jahr teurer. 2014 steigt der Strompreis. Grund dafür ist unter anderem die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien, die um 0,96 Cent auf 6,24 Cent angehoben wird. Die Stromanbieter müssen deshalb ihre Preise neu kalkulieren. Fest steht aber schon jetzt: Für einen Privathaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden erhöht sich die monatliche Stromrechnung voraussichtlich um 2,73 Euro.
60-Cent-Marke: Das Briefporto steigt
15 Jahre lang kosteten Briefe immer gleich viel. Jetzt erhöht die Post im zweiten Jahr in Folge das Porto für den Standardbrief bis 20 Gramm. Vom 1. Januar an steigt der Preis von 58 auf 60 Cent. Zwar bleibt das Porto für andere Inlandsbriefe wie Kompakt-, Groß- und Maxibrief gleich, zehn Cent teurer werden aber normale Einschreiben, bei Einwurf-Einschreiben steigt der Portopreis um 20 auf 1,80 Cent. Konstant bleiben die 4,10 Euro für Päckchen bis zu zwei Kilogramm, für alle anderen Päckchen und Pakete muss der Kunde neun Cent mehr zahlen als bisher. Der internationale Maxibrief bis 2000 Gramm kostet künftig 17 Euro, zehn Cent mehr als bislang. Für internationale Briefe zum Kilotarif steigt das Porto von 45 auf 48 Cent. Zuletzt hatte die Post Anfang 2013 ihre Preise dafür angehoben. Das Unternehmen gibt damit die steigenden Kosten für das Geschäft an die Kunden weiter. Die Bundesnetzagentur hat dafür ein neues Regulierungsverfahren genehmigt. Alle, die noch alte Briefmarken zu Hause in der Schublade haben, können sie mit einer Zwei-Cent-Marke ergänzen. Es gibt sie in der Postfiliale oder unter www.efiliale.de.