Sozialpolitik:Brüssel will Gewerkschaften in Deutschland stärken - und anderswo

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Amazon-Verteilzentrum in Mecklenburg-Vorpommern: Bei Onlinekonzernen sind Gewerkschaften oft schwach. Die EU will sie nun in allen Mitgliedstaaten stärken. (Foto: Jens Büttner/picture alliance/dpa)

Europaparlament und EU-Regierungen einigen sich auf ein brisantes Gesetz. Die Richtlinie legt Regeln für Mindestlöhne fest und soll die Geltung von Tarifverträgen ausweiten. Zwei Länder kündigen schon Widerstand an.

Von Björn Finke, Brüssel

Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen müssen, dass mehr Beschäftigte von Tarifverträgen geschützt sind. Dies legt eine umstrittene EU-Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung fest, auf die sich Europaparlament und Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, in der Nacht zum Dienstag geeinigt haben. Der CDU-Abgeordnete Dennis Radtke, einer von zwei Verhandlungsführern des Parlaments, sagte in Straßburg, damit "schreiben wir sozialpolitische Geschichte in Europa".

Tatsächlich hat die europäische Ebene wenig Befugnisse in der Sozialpolitik. Das macht dieses EU-Gesetz, dessen Entwurf die Kommission bereits im Herbst 2020 vorlegte, so besonders - und umkämpft. Kommende Woche sollen die Arbeits- und Sozialminister der Mitgliedstaaten dem gefundenen Kompromiss bei einem Treffen in Luxemburg zustimmen.

Dänemarks zuständiger Minister Peter Hummelgaard Thomsen kündigt aber bereits Widerstand an: "Die Regierung hat sich von Anfang an gewehrt, und wir bleiben weiterhin bei einem klaren Nein", schrieb er auf Twitter. Ähnlich äußerte sich Schwedens Regierung. Die Nordeuropäer sehen eine Einmischung Brüssels in die Lohnpolitik sehr kritisch. Im Ministerrat ist allerdings keine Einstimmigkeit nötig, insofern dürfte die EU-Richtlinie trotzdem im Herbst in Kraft treten können. Die Mitgliedstaaten hätten dann zwei Jahre Zeit, um das Regelwerk in nationales Recht umzusetzen.

Der Rechtsakt schreibt nicht die Höhe der Mindestlöhne in der EU vor - das hätte eindeutig außerhalb der Kompetenzen Brüssels gelegen. Und jene sechs Mitgliedsländer, die keine gesetzlichen Lohnuntergrenzen haben, brauchen keine einzuführen. Hier geht es um Österreich, Italien, Zypern, Dänemark, Schweden und Finnland. Doch für alle anderen Staaten legt die Richtlinie einen Rahmen fest, wie die Mindestlöhne ermittelt werden sollen.

Arbeitsminister Heil nennt die Vorgaben ehrgeizig

Dies soll demnach mindestens alle zwei Jahre geschehen, außer wenn die Untergrenzen automatisch an die Lohnentwicklung gekoppelt sind. Zudem müssen die Regierungen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände beteiligen, und es soll klare Kriterien geben, anhand derer die nötigen Erhöhungen berechnet werden. Das deutsche Mindestlohngesetz genügt diesen Anforderungen und muss nicht geändert werden. Ohnehin ist in Deutschland jüngst beschlossen worden, dass der Mindestlohn im Oktober auf zwölf Euro pro Stunde steigen soll. Damit hat die Bundesrepublik bereits einen der üppigsten Mindestlöhne in der EU; nur in Luxemburg wird mehr gezahlt.

Sehr umstritten ist die Vorgabe der Richtlinie, die Tarifbindung in den EU-Staaten zu erhöhen. Dies ist der Anteil der Arbeitnehmer, deren Betrieb von Gehaltstarifverträgen erfasst wird. Die EU-Kommission argumentiert, dass Tarifverträge ein gutes Mittel sind, angemessene Löhne für Geringverdiener zu garantieren. Daher sollten die Regierungen eine Tarifbindung von mindestens 70 Prozent anstreben, hieß es im Gesetzentwurf der Brüsseler Behörde. Das Europaparlament wollte diesen Wert sogar auf 80 Prozent erhöhen und setzte sich damit durch.

Regierungen von Ländern mit niedrigerer Tarifbindung müssen Aktionspläne verabschieden, die darauf abzielen, diesen Wert zu erreichen. Das betrifft die meisten EU-Staaten: 80 Prozent schaffen bislang bloß die sieben Länder Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, Finnland, Dänemark und Schweden. In Deutschland liegt der Satz bei unter 50 Prozent. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezeichnete das 80-Prozent-Ziel am Dienstag als ehrgeizig. "Aber wir haben Instrumente, die das möglich machen - etwa ein Tariftreuegesetz des Bundes, damit öffentliche Aufträge an Unternehmen gehen, die Tariflohn zahlen", sagte der SPD-Politiker am Rande einer Veranstaltung in Paris.

Der deutsche Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger rief die Bundesregierung dazu auf, beim Ministertreffen gegen die Richtlinie zu stimmen: "Europäische Kriterien zur Angemessenheit von nationalen Mindestlöhnen werden die Lohnfestsetzung weiter gefährlich politisieren." Doch der rot-grün-gelbe Koalitionsvertrag unterstützt das EU-Gesetz.

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