Immobilien:Ungewollten Wechsel des Stromanbieters schnell widerrufen

Potsdam (dpa/tmn) - Im Briefkasten liegt die Kündigung des alten Energieversorgers. Wenige Tage später trifft der Vertrag eines neuen Anbieters ein. Der Kunde ist verwirrt, denn er hatte den Wechsel gar nicht veranlasst.

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Potsdam (dpa/tmn) - Im Briefkasten liegt die Kündigung des alten Energieversorgers. Wenige Tage später trifft der Vertrag eines neuen Anbieters ein. Der Kunde ist verwirrt, denn er hatte den Wechsel gar nicht veranlasst.

In solchen Fällen rät die Verbraucherzentrale Brandenburg: Wer mit einem Vertragswechsel nicht einverstanden ist, sollte diesen schnellstmöglich schriftlich widerrufen. Eigentlich haben Kunden dazu 14 Tage Zeit - wurden sie über ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß informiert, erhöht sich die Frist sogar auf ein Jahr. Im Schreiben sollten Betroffene darauf hinweisen, dass der Wechsel ohne ihr Wissen und Einverständnis durchgeführt wurde.

Doch wie ist es möglich, dass Unbefugte einfach den Energieanbieter von Verbrauchern kündigen? Eigentlich ist eine Kündigung ohne Einverständnis des Kunden nicht erlaubt. Doch damit der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters schnell und unkompliziert über die Bühne geht, reicht es häufig, im Internet einige Daten einzugeben - etwa Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers.

Wer also am Telefon oder an der Haustür nach solchen Angaben gefragt wird, sollte Unbefugten nichts preisgeben - dahinter kann eine unseriöse Vertriebsmethode stecken. Mit den Angaben kann der Wechsel veranlasst werden, und dann bekommen Verbraucher unter Umständen einen neuen Vertrag von einem anderen Anbieter untergeschoben.

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