Berlin (dpa/tmn) - Mit zwei Jahren Verzögerung beginnt im Jahr 2020 der Einbau der ersten intelligenten Stromzähler - der Smart Meter. Am Freitag hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seine sogenannte Markterklärung veröffentlicht. Damit kann der Rollout nun tatsächlich beginnen.
Die meisten Menschen werden davon und von der neuen Messung des Stromverbrauchs jetzt noch nicht betroffen sein. Aber kann es sich lohnen, schon aktiv zu werden?
Wichtige Fragen und Antworten dazu.
Was sind Smart Meter?
Die neuen Geräte bestehen aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul. Smart Meter zeigen nicht nur den aktuellen Zählerstand an, sie speichern die Werte auch. So können die Verbraucher an einem Display ablesen, wie viel Strom sie zum Beispiel im vorangegangenen Monat verbraucht haben.
Das Kommunikationsmodul wird Gateway genannt und macht den digitalen Zähler erst zum intelligenten Messsystem. Es übermittelt die Verbrauchsdaten verschlüsselt an Stromlieferanten und Netzbetreiber. Damit entfällt also zum Beispiel der Hausbesuch von Ablesern.
Was bringt das noch?
Der Smart Meter soll das vernetzte Leben zu Hause auf ein neues Level führen. So soll es nach der Einführung von flexiblen Stromtarifen, die auf die mal stärkere und mal schwächere Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien reagieren, damit künftig möglich sein, dass zum Beispiel die Waschmaschine nur noch anspringt, wenn Strom in großen Mengen verfügbar wird und damit besonders günstig ist.
Wer bekommt jetzt einen Smart Meter?
Smart Meter werden nicht gleich flächendeckend eingeführt. Erst bei einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden im Jahr müssen sie eingebaut werden. Zum Vergleich: „Das ist in etwa doppelt so hoch als der Standardwert eines Vier-Personen-Haushaltes“, sagt ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Zumindest die meisten Haushalte wird die Einbaupflicht also nicht treffen.
Doch auch wer mit einer Solaranlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung Strom produziert oder ein verringertes Netzentgelt für eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung zahlt, bekommt ein intelligentes Messsystem.
Digitale Stromzähler ohne Gateway sollen hingegen künftig in allen Haushalten zu finden sein. Der Austausch läuft und soll bis 2032 beendet sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Muss ich selbst aktiv werden?
Nein, die Messstellenbetreiber werden aktiv. Sie können auch entscheiden, in welchen Haushalten sie beginnen. „Es ist etwa auch möglich, dass ein Messstellenbetreiber sich in einem Mehrfamilienhaus, in dem es auch eine Einheit mit mehr als 6000-Kilowattstunden-Verbrauch gibt, dazu entscheidet, alle Zähler an Gateways anzuschließen“, erklärt der VKU-Experte. „Das hängt von der Strategie der Messstellenbetreiber ab.“ Der Betreiber muss den Einbau rechtzeitig ankündigen, und die Bewohner müssen das dulden.
Wie viel kostet mich ein Smart Meter?
Die Kosten hängen vom Stromverbrauch oder der Leistung zum Beispiel der Photovoltaikanlage ab. Laut Bundesnetzagentur gibt es für Verbraucher eine Preisobergrenze für den Messstellenbetrieb und die Messung von rund 20 Euro im Jahr. Teurer kann es werden für Haushalte, die freiwillig den Einbau eines intelligentes Messsystem wünschen. Dazu können noch Kosten kommen, wenn der Zählerschrank für das smarte Messsystem umgebaut werden muss, der Verbraucherzentrale NRW zufolge können das bis zu mehrere tausend Euro sein.
Welche Vorteile hat ein freiwilliger Austausch?
Hausbesitzer, die nicht vom Pflichteinbau betroffen sind, können auch aktiv werden und einen Smart Meter installieren lassen. Das kann in naher Zukunft beim Sparen helfen, wenn es die Möglichkeit flexibler Stromtarife gibt. Je nach Stromproduktion - an sonnigen Tagen gibt es zum Beispiel mehr Solarenergie - und je nach der Auslastung der Versorgung kann der Strombezug dann an bestimmten Tageszeitpunkten günstiger oder teurer sein. Wärmepumpen oder Elektroautos etwa ließen sich somit zu optimalen Strombezugszeiten günstiger aufladen.
Wie sicher sind die Gateways vor Datendiebstählen?
Laut Bundesnetzagentur ist gesetzlich festgelegt, wem zu welchem Zweck Daten übermittelt werden. In erster Linie übermitteln die Messstellenbetreiber die Daten an Netzbetreiber und Energielieferanten. Aber auch Direktvermarktungsunternehmer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und Stellen, die Einwilligung des Anschlussnutzers erhalten, dürfen zum Beispiel die Daten erhalten.
Wer genau Daten erhält, erfahren Verbraucher laut dem Bundeswirtschaftsministerium in Datenblättern, die der Messstellenbetreiber zur Verfügung stellen muss.
Die Sicherheit war ein Teil des Problems, der zur Verzögerung des Einbaustarts führte: „Man hat sehr viel Aufwand betrieben, um die Datensicherheit zu gewährleisten“, sagt der VKU-Sprecher. „Jetzt ist unserer Einschätzung zufolge der Sicherheitsstandard sehr hoch.“