Immobilien:Auf der Baustelle: Wenn Arbeiten ins Stocken geraten

Lesezeit: 2 min

Die Wohnung ist gekündigt, die Kisten sind gepackt. Der Einzug ins neue Haus steht kurz bevor. Doch das neue Haus ist nicht fertig. Denn die Corona-Krise hat...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/tmn) - Die Wohnung ist gekündigt, die Kisten sind gepackt. Der Einzug ins neue Haus steht kurz bevor. Doch das neue Haus ist nicht fertig. Denn die Corona-Krise hat auch auf vielen Baustellen mittlerweile ihre Spuren hinterlassen.

Zwar gelingt es den Baufirmen größtenteils, den Baustellenbetrieb aufrechtzuerhalten. Bauherren müssen aber mit Verzögerungne rechnen. Das zeigt eine Umfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Demnach registrieren derzeit 80 Prozent der Firmen Störungen in den Abläufen. Fast die Hälfte der befragten Unternehmen berichtet von Lieferengpässen (43 Prozent).

Aber es ruckelt nicht überall: Rohbauten seien sind nicht so häufig betroffen. „Vor allem beim Ausbau gibt es Verzögerungen“, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund. Der Grund: Heizungs-, Elektro- und Lüftungsinstallationstechnik kommen oft aus Asien. Hier gebe es oft Lieferverzögerungen.

Unternehmen muss Bauherrn informieren

Stange kennt noch ein Problem: „Firmen gehen jetzt oft mit pauschalen Schreiben auf die Bauherren zu.“ In diesen Briefen werden Verzögerungen oft allgemein auf die Corona-Krise geschoben. „Das passiert mitunter aber auch, wenn es vorher schon Probleme gegeben hat.“

So einfach dürfen es sich Firmen nicht machen. „Der Unternehmer muss schon ein paar Worte darüber verlieren, was sich warum verzögert“, so Rechtsanwalt Lars Markmann der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Kann eine Firma die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen, muss ein Bauherr eine sogenannte Behinderungsanzeige bekommen. Ist diese für Bauherren nicht verständlich, sollten sie sich an das Unternehmen wenden und um Aufklärung bitten.

Liegen die Arbeiten auf der Baustelle brach, sollten Bauherren das Unternehmen schriftlich auffordern, diese fortzusetzen. „Dafür sollten Sie eine Frist setzen“, rät Stange - am besten mit konkretem Datum. „Zwei Wochen reichen als angemessene Frist aus.“ Dann werde wahrscheinlich nicht sofort weitergebaut, aber Bauherren seien später handlungsfähig.

Markmann rät, alles gut zu dokumentieren. Wer Zeugen einbezieht, kann später leichter nachweisen, dass ein solches Schreiben tatsächlich aufgesetzt und zugestellt wurde.

Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen

Bauherren sollten sich mit dem Bauunternehmer in Verbindung setzen. „Der Dialog ist meist der beste Weg“, sagt Markmann. Wer zum Beispiel auf nicht lieferbare Fliesen warte, könne jetzt nach Alternativen suchen. „Allerdings muss man jetzt auch nicht an jeder Stelle Kompromisse machen“, sagt Stange. Zudem sei wichtig, dass Bauherren nur das zahlen, was vertraglich geregelt ist und nur tatsächlich erbrachte Leistungen honorieren.

Wenn durch die Verzögerungen der Termin der Fertigstellung nicht einhalten werden kann, verschiebt sich auch der Umzug. Die Haftungsfrage ist in diesem Fall vermutlich nicht einfach zu beantworten, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn Schadensersatzansprüche setzen immer Verschulden voraus.

Angesichts der Pandemie sei das Führen eines Entlastungsbeweises im Einzelfall gut denkbar, erklärt der VPB. Möglich ist auch, dass bei Bauvorhaben, die vor Mitte März begonnen haben, höhere Gewalt angenommen wird. Auch deshalb sollten Bauherren besser etwas mehr Zeit einplanen. Wer seinen Umzug verschieben kann, schont am Ende auch seine eigenen Nerven.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: