Urteil:VW-Mitarbeiter verliert gegen Audi im Gendersprache-Prozess

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VW-Mitarbeiter Alexander B. wollte Audi verpflichten, ihn vom Genderleitfaden des Unternehmens auszunehmen. Das Landgericht Ingolstadt urteilt nun: Die Sprachregeln verstoßen nicht gegen sein Persönlichkeitsrecht. (Foto: Fabian Strauch/dpa)

Audi gibt seinen Mitarbeitern einen Genderleitfaden an die Hand, ein Angestellter der Konzernmutter VW fühlt sich davon diskriminiert und klagt. Nun wurde ein Urteil gefällt, das er aber "nicht so stehen lassen" könne.

Von Christina Kunkel, Ingolstadt

Nach nicht einmal fünf Minuten war die Sache erledigt. "Für heute ist jetzt Schluss", beendete der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand am Ingolstädter Landgericht das Verfahren eines VW-Mitarbeiters gegen Audi. Das Urteil: Die Klage wird abgewiesen, ein klarer Erfolg für den Autohersteller. Doch es könnte gut sein, dass der Streit um den Gender-Gap damit noch nicht endgültig beigelegt ist.

Alexander B. war wegen des Audi-Genderleitfadens, den das Unternehmen im März 2021 eingeführt hatte, vor Gericht gezogen. Er stört sich daran, dass Audi in der Kommunikation mit ihm Genderformen wie den Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") nutzt. Das führe zu neuer Diskriminierung und verletze seine Persönlichkeitsrechte. Er hatte gefordert, Audi solle ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit diesen sogenannten Gender-Gaps mehr zuschicken - und bei Verstößen 100 000 Euro zahlen. Einen Vergleich, laut dem Audi nur Alexander B. von solcher Kommunikation fernhalten sollte, hatte der Autohersteller in einer Güteverhandlung im Juni abgelehnt. Deshalb musste nun ein Richter entscheiden.

Bei der Urteilsverkündung saß Alexander B. diesmal alleine vor Richter Christoph Hellerbrand. Seine beiden Anwälte, die beim letzten Termin noch vehement für ihren Mandanten eingetreten waren, waren diesmal nicht nach Ingolstadt gekommen. Auch Audi hatte keinen seiner Anwälte geschickt, lediglich im Publikum saßen zwei Beobachter aus den Reihen des Autoherstellers.

Dennoch waren die Besucherreihen im Sitzungssaal 16 des Landgerichts wieder gut gefüllt - vor allem mit diversen Medienvertretern. Das "Gender-Thema", so hört man einhellig, interessiere die Menschen eben sehr. Auch eine Professorin für Sprachwissenschaften an der Universität Eichstätt-Ingolstadt war zur Urteilsverkündung gekommen. Gerade habe sie eine Bachelorarbeit zum Audi-Genderleitfaden bekommen, erzählt sie.

Der Prozess erhält auch deshalb so viel Aufmerksamkeit, weil es beim Thema Gendern bisher vor Gericht meist in die andere Richtung ging - also dass Menschen Unternehmen verklagten, weil sie sich durch deren nicht genderneutral formulierte Ansprachen diskriminiert fühlten. Erst im Juni verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt die Deutsche Bahn zu 1000 Euro Schmerzensgeld, weil ein Fahrkartenkauf nur über die Auswahl zwischen "Mann" und "Frau" in der Anrede möglich war. Eine nicht-binäre Person hatte gegen diese Festlegung geklagt und Recht bekommen.

2018 ging ein Streit um die richtige Ansprache sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht. Das befand damals allerdings, die Sparkasse dürfe in ihren Formularen auch weiterhin "Kunde" schreiben und müsse der Klägerin keine explizit weibliche Formulierung anbieten.

Alexander B. kann sich vorstellen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten

Als Richter Hellerbrand das Urteil verkündet, verzieht Alexander B., - dunkler Anzug, weißes Hemd - keine Miene. Er schreibt eifrig mit und fragt am Ende nur, wann er denn die ausführliche Urteilsbegründung bekomme. Aus den kurzen Ausführungen des Richters vom Freitag lässt sich zumindest ableiten, dass das Gericht zugunsten von Audi berücksichtigte, dass Alexander B. nicht direkt bei der Konzern-Tochter arbeitet, sondern bei VW. Der Kläger sei nicht zur "aktiven Nutzung" der Gendersprache verpflichtet, führte Hellerbrand aus, weil der Leitfaden sich nur an die Mitarbeitenden von Audi richte. Aber auch in einer passiven Nutzung, also etwa in Mails, Dokumenten oder Präsentationen, sah das Gericht keine Persönlichkeitsrechte von Alexander B. verletzt. Einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verneinte Hellerbrand ebenfalls.

"Natürlich ist man nicht begeistert", sagte Alexander B. nach dem Urteil, schließlich gehe ihm die Sache ja nah. Vielleicht, so vermutet er, sei nicht deutlich genug rübergekommen, wie sehr ihn die Gendersprache beeinträchtige. Aber jetzt wolle er erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit seinen Anwälten entscheiden, wie es weiter geht. "In der Form kann ich das so nicht stehen lassen", kündigte er aber schon mal an. Und: "Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus." Falls er Berufung einlegt, müsste sich das Oberlandesgericht München nochmals mit dem Fall befassen.

"Wir begrüßen dieses Urteil," kommentierte Audi in einem schriftlichen Statement den Ausgang des Verfahrens. Man sehe sich im Entschluss bestärkt, "gendersensible Sprache in der internen und externen schriftlichen Kommunikation eingeführt zu haben."

Audi ist nicht das einzige Unternehmen, das eine derartige Sprachregelung nutzt. 2021 gab jedes dritte Unternehmen in einer Umfrage des Ifo-Instituts an, zu gendern. Allerdings betraf das meist nur die Außenkommunikation, im eigenen Haus genderte nur jede vierte Firma. Bei einer Umfrage der Wirtschaftswoche unter den 40 DAX-Konzernen antwortete im Juni jedes vierte Unternehmen, verpflichtende Regeln zur genderneutralen Sprache zu haben.

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