Agrar - Mainz:Spenden für Weinbaubetriebe können ausgezahlt werden

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Mainz (dpa/lrs) - Die nach der Flutkatastrophe gesammelten Spenden für Weinbaubetriebe an der Ahr können nach der Klärung rechtlicher Fragen jetzt überwiesen werden. Bund und Länder hätten eine Lösung gefunden, um die Auszahlung zu ermöglichen, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) an die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Julia Klöckner. Die Bundestagsabgeordnete hatte sich deswegen im Januar an Lindner gewandt.

Nach dem Spendenrecht muss die Auszahlung von Spenden gemeinnütziger Organisationen die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen. Zur Auszahlung an die Betriebe ist dem Vernehmen nach eine Einzelfallprüfung durch das zuständige Finanzamt erforderlich. Die jetzt vereinbarte Lösung soll es den zuständigen Behörden ermöglichen, bei der Auslegung großzügig vorzugehen.

"Das ist eine gute Nachricht für die Winzer und Betriebe an der Ahr", sagte Klöckner. "Ich bin froh, dass jetzt eine Lösung gefunden werden konnte und die Spendengelder rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden." Viele Menschen in ganz Deutschland und im Ausland hätten mit ihren Spenden einen Beitrag geleistet, um die Betroffenen in den Flutgebieten zu unterstützen. "Es ist gut, dass nun bürokratische Hürden abgebaut wurden und das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird."

Auch eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums zeigte sich erfreut, dass es in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium gelungen sei, einen grundsätzlichen Weg zur Auszahlung der Spenden aufzuzeigen. "Einzelheiten befinden sich noch in der Klärung."

Mehrere Initiativen wie die Aktion "Flutwein" und die "solidAHRität" hatten im vergangenen Jahr Spendensammlungen für die von der Flutkatastrophe im Juli 2021 schwer geschädigten Winzer organisiert. Die Schäden in den Weinbaubetrieben an der Ahr wurden auf 110 Millionen Euro geschätzt.

© dpa-infocom, dpa:220201-99-930389/4

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