Agrar - Hannover:Mehr als 200 Anträge auf Dürrehilfen im Norden bewilligt

Hannover (dpa/lni) - In Niedersachsen und Bremen sind bislang mehr als 230 Anträge von Landwirten auf staatliche Dürrehilfen bewilligt worden. Nach Angaben einer Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums wurden im vergangenen Dezember 43 Anträge bewilligt und ausgezahlt.

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Hannover (dpa/lni) - In Niedersachsen und Bremen sind bislang mehr als 230 Anträge von Landwirten auf staatliche Dürrehilfen bewilligt worden. Nach Angaben einer Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums wurden im vergangenen Dezember 43 Anträge bewilligt und ausgezahlt.

In diesem Jahr (Stichtag 23. Januar) wurden bereits 190 bewilligungsfähige Anträge abschließend geprüft. Die Gesamtzahl der eingereichten Anträge aus beiden Bundesländern liegt bei rund 4600; 21 davon kommen aus Bremen. Durchschnittlich werden rund 20 000 Euro für jeden bewilligten Antrag ausgezahlt.

Die bearbeitende Landwirtschaftskammer kümmert sich auch um Anträge aus Hamburg. Aus der Hansestadt liegen sechs Anträge vor. Aus allen drei Bundesländern seien schon Anträge bearbeitet und entschieden worden, sagte ein Sprecher der Kammer.

Die Bearbeitung der Anträge ist aber noch weit davon entfernt, abgeschlossen werden zu können. Bislang seien fast 2500 Anträge erstgeprüft worden und 323 Anträge zweitgeprüft. Von diesen 323 seien 50 abgelehnt worden, weil die Förderbedingungen nicht eingehalten wurden. 40 Anträge müssten weiter geprüft werden, hieß es.

Wie lange die Prüfung der restlichen Anträge noch dauern werde, könne nicht gesagt werden, so das Ministerium. Die Qualität der Anträge sei sehr unterschiedlich. Die Landwirtschaftskammer, wo die Bearbeitung erfolgt, habe dafür erhebliche Kräfte zusammengezogen.

Nach dem für viele Landwirte existenzbedrohenden trockenen Sommer hatten die Länder und der Bund ein Hilfsprogramm aufgelegt. Landwirte konnten im November Anträge stellen, müssen aber unter anderem nachweisen, dass ihr Betrieb wegen der Dürre in seiner Existenz gefährdet ist. Die Dürrehilfe ist auf 500 000 Euro pro Betrieb je Unternehmen begrenzt. Beträge unter 2500 Euro werden nicht ausgezahlt. Für Niedersachsen stehen 35,6 Millionen Euro an Hilfsmitteln bereit, für Landwirte in Bremen 270 000 Euro.

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