Interview am Morgen: Debatte um §219a
"Eine Ärztin darf ihre medizinischen Leistungen nicht verheimlichen"
Angeklagt, weil das Wort "Schwangerschaftsabbruch" auf der Website steht. Jetzt steht erneut eine Ärztin vor Gericht. Im SZ-Interview erklärt sie, warum sie mit einer Verurteilung rechnet, sich aber trotzdem als Gewinnerin fühlt.
Interview von Oliver Klasen