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Kristina Hänel

Thema folgen lädt
Frauenärztin Kristina Hänel
Leserdiskussion

Paragraph 219a soll fallen - gut so?

Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, der vorsieht, den Werbeverbotsparagrafen im Abtreibungsgesetz zu streichen.

jtzt 219 a abschaffen
jetzt
Koalitionsvertrag

§219a zu streichen, ist das Symbol, auf das wir gewartet haben

Denn das Ende des umstrittenen Paragraphen zeigt: Die Parteien haben vor allem jungen Menschen endlich zugehört.

Kommentar von Tami Holderried

Beginn Berufungsprozess gegen Gießener Ärztin
SZ Plus
Abtreibungsdebatte in Deutschland

"Das verhindert keine einzige Abtreibung. Es macht sie nur gefährlicher"

Ärzte haben bisher nicht für Schwangerschaftsabbrüche werben dürfen - das soll sich laut Koalitionsvertrag ändern. Die Ärztin Kristina Hänel über ihren langen Kampf gegen §219a - und das, was Frauen wirklich bei der schwierigen Entscheidung hilft.

Interview von Laura Hertreiter und Nele Pollatschek

Prozess gegen Ärztin
Gesellschaftspolitik

"Reproduktive Selbstbestimmung"

Der Koalitionsvertrag sieht zwei bemerkenswerte Liberalisierungen vor: Das Werbeverbot für Abtreibungen soll gekippt und das Wahlalter auf 16 gesenkt werden.

Von Annette Zoch, München

Paragraf 219a

"Eiertanz von vorne bis hinten"

Eine Reform sollte vor zwei Jahren den Streit um den "Abtreibungsparagrafen" 219a beenden. Doch das ist nicht geglückt. Die Opposition sieht immer noch Handlungsbedarf - und zwei Ärztinnen kämpfen weiter für seine Abschaffung.

Von Viktoria Spinrad, Berlin

Kristina Hänel
Hessen

Verurteilung von Ärztin Hänel wegen Werbung für Abtreibungen rechtskräftig

Sie habe auf ihrer Homepage darüber informiert, wie Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen würden, urteilt das Gericht. Die Ärztin will sich gegen das Urteil wehren.

Kristina Hänel
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch

Gericht verwirft Berufung Hänels

Die Ärztin stand erneut vor Gericht, weil sie gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen haben soll. Nun soll sie nur noch 2500 Euro zahlen. Zu Ende ist der Rechtsstreit damit aber wohl nicht.

Kristina Hänel
Informationen über den Abbruch der Schwangerschaft

Urteil gegen Ärztin Hänel zurück an Gericht verwiesen

Kristina Hänel war zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung gestellt hatte.

Sendung "Anne Will" zum Thema Abtreibung und den Paragraphen 219a
Kritik an Philipp Amthor

"Das ist auch für mich nicht einfach"

Das sagt CDU-Politiker Philipp Amthor bei "Anne Will" zum Thema Abtreibung. Er erntet Spott und Kritik.

Von Jana Anzlinger

Abtreibungen - Demonstrantinnen protestieren gegen den Paragraf 219a
Paragraf 219a

Die vermeintliche Lockerung ist ein deutliches Verbot

Das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll endlich gelockert werden, behauptet die Bundesregierung. Doch der neue Gesetzentwurf stellt vor allem klar, was Ärzte künftig keinesfalls dürfen.

Kommentar von Barbara Vorsamer

Beginn Berufungsprozess gegen Gießener Ärztin
Werbeverbot für Abtreibung

Paragraf 219a ist ein Fall für Karlsruhe

Es geht im Prozess gegen Kristina Hänel schon lange nicht mehr nur um sie. Es geht darum, ob das Werbeverbot für Abtreibung Frauen in einer Notlage in noch größere Nöte bringt. Das sollte das Bundesverfassungsgericht endlich klären.

Kommentar von Michaela Schwinn

Die Ärztin Kristina Hänel in Gießen
Berufungsprozess in Gießen

Ärztin darf weiter nicht über Abtreibung informieren

Das Landgericht hat in einem zweiten Urteil die Geldstrafe für die Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibung bestätigt. Ihr Anwalt hatte gefordert, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD)
Berufungsprozess in Gießen

Justizministerin Barley will Paragraf 219a neu regeln

Weil sie auf ihrer Praxis-Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informierte, steht die Ärztin Kristina Hänel heute in Gießen zum zweiten Mal vor Gericht. Indirekte Unterstützung erhält sie vorab von der Bundesjustizministerin.

Interview am Morgen: Debatte um §219a

"Eine Ärztin darf ihre medizinischen Leistungen nicht verheimlichen"

Angeklagt, weil das Wort "Schwangerschaftsabbruch" auf der Website steht. Jetzt steht erneut eine Ärztin vor Gericht. Im SZ-Interview erklärt sie, warum sie mit einer Verurteilung rechnet, sich aber trotzdem als Gewinnerin fühlt.

Interview von Oliver Klasen

Kristina Hänel
SZ Plus SZ–Magazin
Paragraf 219a

Bauchgefühl

Kristina Hänel ist deutschlandweit als die "Abtreibungsärztin" bekannt geworden. Seit sie um das Recht kämpft, Frauen über Schwangerschafts­abbrüche zu infor­mie­ren, ist eine alte Debatte neu entflammt: Wer darf in den Lauf des Lebens eingreifen?

Von Lara Fritzsche, Christian Gschwendtner und Kristiana Ludwig

Prozess gegen Frauen-Aerztin
Vor Gericht

Ärztin wegen Werbung für Abtreibung verurteilt

Weil sie auf ihrer Internetseite auf Infomaterial über Schwangerschaftsabbrüche verweist, hat ein Gericht in Gießen eine Allgemeinmedizinerin zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt.

Gynâİkologenstuhl in einer Frauenarztpraxis ÷sterreich Europa Copyright imageBROKER ChristianxVorh
Ärztin in Gießen

Angeklagt, weil auf der Website "Schwangerschaftsabbruch" steht

Eine Ärztin aus Gießen steht vor Gericht, weil sie von radikalen Abtreibungsgegnern angezeigt wurde. Sie will notfalls durch alle Instanzen gehen, um auf einen ihrer Meinung nach unsinnigen Paragrafen aufmerksam zu machen.

Von Oliver Klasen

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