Berufungsprozess in Gießen:Ärztin darf weiter nicht über Abtreibung informieren

Lesezeit: 2 Min.

Kristina Hänel beim Berufungsprozess in Gießen. (Foto: Silas Stein/dpa)
  • Die Ärztin Kristina Hänel war zuvor vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellte.
  • Das Gericht wertete dies als Werbung und damit einen Verstoß gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.
  • Bundesfrauenministerin Franziska Giffey sprach sich nach der Verhandlung für eine Abschaffung des Paragrafen 219a aus.

Das Landgericht Gießen hat am Freitag die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt. Die Berufung der Medizinerin gegen das Strafurteil des Amtsgerichts der hessischen Stadt wurde verworfen, wie das Gericht entschied. Hänel war im Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage im Internet über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte.

Der Anwalt der Ärztin hatte zu Prozessbeginn gefordert, das Verfahren auszusetzen und den Paragrafen 219a vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, da er nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem zu. Der Vorsitzende Richter wies die Forderung zurück. Zunächst müssten die Tatsachen abgeklärt werden, entschied er.

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Von Lara Fritzsche, Christian Gschwendtner und Kristiana Ludwig, SZ-Magazin

Hänel war in erster Instanz vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung gestellt hatte. Das Gericht wertete dies als einen Verstoß gegen den Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Hänel kündigte damals an, die Verurteilung nicht zu akzeptieren und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.

Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale ärztliche Leistung wie etwa das Entfernen eines Blinddarms, begründete die Vorsitzende Richterin damals das Urteil. Hänels Anwältin argumentierte, die Ärztin habe lediglich informiert und keine "appellative Werbung" auf ihrer Webseite betrieben.

Der Fall löste eine Debatte über das Abtreibungsrecht und insbesondere den betreffenden Paragraphen aus. Unterstützer Hänels argumentieren, dieser behindere das Anrecht von Frauen, sich sachlich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Die Bundesregierung diskutiert derzeit über eine mögliche Änderung des umstrittenen Paragraphen 219a. Die SPD will ihn reformieren oder abschaffen, bei CDU und CSU gibt es Vorbehalte gegen die Initiative. Ein Schwangerschaftsabbruch sollte in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert werden, so die Argumentation der Union.

Unmittelbar nach der Verkündung äußerte sich in Berlin die Bundesfrauenministerin Franziska Giffey zum Urteil: "Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind, und das ist eine extreme Ausnahmesituation, dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung". Die Ministerin sprach sich für eine Abschaffung des Paragrafen 219a aus. "Wir müssen die gute Arbeit von Ärztinnen und Ärzten entkriminalisieren".

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Im Vorfeld des Berufungsprozesses um die Ärztin Kristina Hänel hat Justizministerin Katarina Barley bekräftigt, den Paragrafen 219a neu regeln zu wollen. Hänel wurde zu 6000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Informationsmaterial zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellte.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte bereits vor Beginn des Prozess in einem Zeitungsinterview erneut auf eine Gesetzesänderung gedrängt. "Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit", sagte sie der Funke Mediengruppe. Das zeigten die Verfahren, die wegen des Paragrafen geführt werden.

Barley sagte weiter, sie sei optimistisch, dass "noch in diesem Herbst" eine Lösung in der Koalition gefunden werde. "Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden."

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