Paragraf 219a:"Eiertanz von vorne bis hinten"

Protest Paragraf 219a Über hundert Demonstranten protestieren für die Streichung des Paragraf 219a

„Wir entscheiden selbst“ war das Motto dieser Frauen, die 2019 für eine Streichung von Paragraf 219a demonstrierten.

(Foto: Christian Mang/imago)

Eine Reform sollte vor zwei Jahren den Streit um den "Abtreibungsparagrafen" 219a beenden. Doch das ist nicht geglückt. Die Opposition sieht immer noch Handlungsbedarf - und zwei Ärztinnen kämpfen weiter für seine Abschaffung.

Von Viktoria Spinrad, Berlin

Kristina Hänels letzte Hoffnung liegt in Karlsruhe. Seit mehr als drei Jahren wehrt sich die Gießener Ärztin gegen eine Verurteilung, weil sie auf der Homepage ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Bisher ohne Erfolg: 2017 entschied das Amtsgericht Gießen, dass es sich dabei um unerlaubte Werbung handle. Hänel legte Revision ein, doch sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigten das Urteil. Seit vier Wochen ist Hänel, längst eine Ikone der deutschen "Pro-Choice"-Bewegung, rechtskräftig verurteilt. "Das ist schon schmerzhaft", sagt sie.

Eine Instanz bleibt noch: das Bundesverfassungsgericht. Spätestens am Freitag wolle sie hier Beschwerde einreichen, sagt Hänel. Die Frage, ob das Strafgesetzbuch in Paragraf 219a weiterhin ein "Werbeverbot" für Abtreibungen enthalten darf, läge dann beim höchsten deutschen Gericht.

Bis vor zwei Jahren galt schon die nüchterne Erwähnung der Tatsache, dass in der eigenen Praxis Abbrüche vorgenommen werden, als verbotene Werbung. Das wollte Hänel nicht akzeptieren. So stieg sie zur Vorkämpferin gegen den umstrittenen Paragrafen auf. Der Kampf mündete in einen politischen Kompromiss: Seit Februar 2019 dürfen Ärzte zwar weiterhin keine Details auf ihrer Website angeben, wohl aber, dass sie Abbrüche vornehmen. Zudem gibt es mittlerweile eine entsprechende Liste mit Ärzten auf der Seite der Bundesärztekammer. Doch nicht nur aus Sicht von Kristina Hänel ist das ein fauler Kompromiss.

"Wir sind jetzt da, wo wir vor drei Jahren schon mal standen."

Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae kritisiert die Reform. In einem Positionspapier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, schreibt er, dass das Problem nicht gelöst, sondern verschoben worden sei. Eine Rechtssicherheit für Ärzte gebe es immer noch nicht. Er fordert, den Paragrafen zu streichen. "Es kann nicht sein, dass eine Information über einen legalen Vorgang strafbar ist", sagt Thomae. Die Verurteilung von Hänel zeige: "Wir sind jetzt da, wo wir vor drei Jahren schon mal standen."

Kritik gibt es auch an der Liste der Bundesärztekammer. Sie soll Frauen den Zugang erleichtern, führt aber nur einen Bruchteil der Ärzte auf, die Abtreibungen vornehmen. Denn viele Ärzte haben Angst, sich angreifbar zu machen oder in der Schmuddelecke zu landen. Besonders Adressen auf dem Land fehlen. "Einer Frau in Niederbayern nützt die Liste gar nichts", moniert Hänel. Stattdessen hilft sie Kritikern, um Ärzte öffentlich bloßzustellen - als "schwarze Liste", wie Thomae sagt. "Es ist obskur."

Eine hat sich trotz allem entschlossen, auf der Liste zu stehen: Bettina Gaber. Die Berliner Ärztin war die erste, die nach der Reform verurteilt wurde. "Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen", war auf ihrer Website zu lesen - Details, die dort so nicht hätten stehen dürfen. Als "Eiertanz von vorne bis hinten" sieht sie die Reform: "Warum soll ich das, was ich in der Praxis erzähle, nicht schreiben dürfen?"

Mittlerweile hat sie Hänel auf dem Rechtsweg überholt und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Was die Richter des eher konservativen Zweiten Senats sagen, ist entscheidend - denn politisch dürfte sich erst mal nichts mehr rühren. Die SPD hatte zunächst die Abschaffung des §219a gefordert, sich dann aber unter dem Protest mancher Sozialdemokraten dem Kompromiss gebeugt.

Der Abtreibungsparagraf stammt aus der Nazizeit

Bei den Grünen sieht man auch weiterhin Handlungsbedarf: "Informationen über medizinische Leistungen dürfen keinen Straftatbestand darstellen", sagt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik. Bei der Union zeigt man sich hingegen zufrieden mit dem Kompromiss: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche sei verboten, "weil eine Kommerzialisierung bereits im Ansatz unterbunden werden soll", sagt Elisabeth Winkelmeier-Becker, die zur Zeit der Debatte rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion war. Frauen sollten vielmehr besser darin unterstützt werden, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

Der Abtreibungsparagraf stammt aus der Nazizeit. Aus einer Ära, in der Ärzte, die Abtreibungen vornahmen, als "Volksschädlinge" galten und der §219a als elementarer Baustein der Rassenpolitik. 80 Jahre später ist der Paragraf nicht nur ethisch, sondern auch juristisch umstritten. Denn auf der einen Seite ist der Abbruch im gewissen Rahmen straffrei - die "Werbung" dafür allerdings nicht. "Das ist ein krasser Wertungswiderspruch, den kein Mensch versteht", sagt der Potsdamer Rechtswissenschaftler Wolfgang Mitsch.

Wobei sich auch die Frage stellt, ob man Details wie die Methode der Abtreibung tatsächlich als "Werbung" werten muss- zumal die Berufsordnung von Ärzten ohnehin ein Werbeverbot vorsieht: "Wir schreiben ja nicht: In meiner Praxis ist es besonders schön", sagt Hänel. Werbung zu unterstellen, sei "absurd", zumal Abtreibungen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten schwierig seien: "Hier kostendeckend zu arbeiten, ist kaum möglich", sagt Hänel.

Bis zum Freitag hat sie noch Zeit, ihre Beschwerde beim Verfassungsgericht einzureichen. Dieses dürfte ihre und Gabers Beschwerde unter dem Aktenzeichen: 2 BvR 290/20 zusammenlegen. Derweil zirkuliert Hänels altes Informationsblatt auf den Internetseiten diverser Organisationen im Internet. Diese dürfen die Details nämlich schon verbreiten - das Werbeverbot gilt nur für praktizierende Ärzte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: