Erfurt:Gebühr für zurückgegebene Ausweise von „Reichsbürgern“

Erfurt/Dresden (dpa) - Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen denken darüber nach, nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins von sogenannten Reichsbürgern eine Gebühr für die Aufbewahrung zurückgegebener Ausweise zu verlangen. Diese Frage müsse im Gesamtkontext des Umgangs mit der Szene beantwortet werden, teilte das sächsische Innenministerium auf Anfrage mit. Die Rechtsprechung erlaube Gebühren nur, um einen tatsächlichen Aufwand zu decken, nicht aber als Abschreckung. Im Freistaat Sachsen seien seit 2016 rund 120 Personaldokumente von vermuteten Anhängern der "Reichsbürger" zurückgegeben worden.

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Erfurt/Dresden (dpa) - Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen denken darüber nach, nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins von sogenannten Reichsbürgern eine Gebühr für die Aufbewahrung zurückgegebener Ausweise zu verlangen. Diese Frage müsse im Gesamtkontext des Umgangs mit der Szene beantwortet werden, teilte das sächsische Innenministerium auf Anfrage mit. Die Rechtsprechung erlaube Gebühren nur, um einen tatsächlichen Aufwand zu decken, nicht aber als Abschreckung. Im Freistaat Sachsen seien seit 2016 rund 120 Personaldokumente von vermuteten Anhängern der „Reichsbürger“ zurückgegeben worden.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erwägt diesen Schritt seit November und plant eine Verordnung, hieß es aus Erfurt. Auch Sachsen-Anhalt prüft laut Innenministerium derzeit „ergebnisoffen“.

„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht an und sprechen Behörden und Gerichten die Legitimität ab. Deshalb geben Anhänger auch immer wieder ihre Ausweise und Pässe an die Behörden zurück. Schleswig-Holstein nimmt von diesen „Reichsbürgern“ seit Längerem eine Aufbewahrungsgebühr von fünf Euro je Tag.

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