Berlin:Terrorverdächtiger Tunesier sitzt in Abschiebehaft

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der terrorverdächtige Tunesier Haikel S. steht vor der Abschiebung. Das Amtsgericht Frankfurt hat am Freitag Abschiebehaft bis zum 23. Oktober angeordnet, wie der Sprecher des Gerichts, Frank Richter, mitteilte. Das Gericht gehe davon aus, dass der 36-Jährige bis dahin in sein Heimatland abgeschoben werden könne, sagte er über die nicht-öffentliche Sitzung. Die Amtsrichterin entsprach mit ihrer Entscheidung einem Antrag der Ausländerbehörde. Diese hatte damit darauf reagiert, dass der Bundesgerichtshof am Donnerstag den Haftbefehl gegen Haikel S. aufgehoben hatte.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der terrorverdächtige Tunesier Haikel S. steht vor der Abschiebung. Das Amtsgericht Frankfurt hat am Freitag Abschiebehaft bis zum 23. Oktober angeordnet, wie der Sprecher des Gerichts, Frank Richter, mitteilte. Das Gericht gehe davon aus, dass der 36-Jährige bis dahin in sein Heimatland abgeschoben werden könne, sagte er über die nicht-öffentliche Sitzung. Die Amtsrichterin entsprach mit ihrer Entscheidung einem Antrag der Ausländerbehörde. Diese hatte damit darauf reagiert, dass der Bundesgerichtshof am Donnerstag den Haftbefehl gegen Haikel S. aufgehoben hatte.

Damit sich der Beschuldigte nicht der Abschiebung entziehe, sei erneut Haft angeordnet worden, sagte Richter. Anders als das Verwaltungsgericht Frankfurt sehe das Amtsgericht keine Hindernisse für eine Abschiebung nach Tunesien. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung Ende Juli untersagt, weil dem Mann in Tunesien die Todesstrafe drohe. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung, hatte das Gericht argumentiert.

Das sieht das Amtsgericht anders. In der am 11. Juli vorgelegten Verbalnote versichere die tunesische Regierung, dass sie die Todesstrafe nicht vollstrecke und habe zudem eine „europamenschenrechtskonforme Behandlung“ des Beschuldigten zugesichert, erläuterte Richter.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann der Tunesier vor das Landgericht ziehen. Die Anwältin des Mannes, Seda Basay-Yildiz, sagte am Nachmittag, sie habe beim Landgericht Beschwerde eingelegt. Der Mann könne aber auch vor einer Entscheidung abgeschoben werden, hieß es beim Amtsgericht.

Die Ermittlungsbehörden halten den als Gefährder eingestuften Tunesier für hochgefährlich und werfen ihm vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet zu haben. In Tunesien steht er ebenfalls unter Terrorverdacht.

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