Grundrechte in der Corona-Krise:Mundschutz ja, Entmündigung nein

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Wird beim nächsten Virus wieder die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, wieder die Versammlungsfreiheit entzogen? Ein Mann am Rande einer Kundgebung zum 1. Mai in Berlin. (Foto: dpa)

Wo sind die Grenzen für Grundrechtseingriffe, die selbst in größter Not nicht überschritten werden dürfen? Eine Demokratie muss das klären - auch für die Zukunft.

Kolumne von Heribert Prantl

Es wird neue Viren geben. Die werden auch gefährlich sein, womöglich noch gefährlicher als Corona. Wir werden auch in Zukunft Pandemien erleben. Wie wird der Staat dann reagieren? Wie bei Corona? Wird es dann zackig heißen: Maske auf, Klappe halten! Wird dann wieder die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, wieder die Versammlungsfreiheit entzogen? Ein grundsätzliches Verbot der Versammlungsfreiheit, Versammlungen zum Gebet inbegriffen, hatte es bisher noch nie gegeben. Wird ein solches Verbot künftig Usus? Aus den Grundrechten würden dann virtuelle Grundrechte, sie stünden unter Pandemievorbehalt.

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