Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will das kommunale Vorkaufsrecht in veränderter Form wiederherstellen und so den Schutz von Mietern stärken. Die SPD-Politikerin gab am Freitag einen ersten Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht, der auch der Süddeutschen Zeitung vorliegt, in die Abstimmung mit weiteren Ministerien der Bundesregierung. Der Entwurf sieht vor, den Städten und Gemeinden ein umfassendes Vorkaufsrecht in sogenannten Milieuschutzgebieten zu geben, also in Vierteln, in denen der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt.
Dieses Vorkaufsrecht kann demnach künftig nur dann abgewendet werden, wenn sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung den Zielen der Milieuschutzsatzung ausdrücklich verpflichtet. Die Abwendungsvereinbarung soll höchstens 20 Jahren gelten. Konkret kann einem Käufer zum Beispiel die Pflicht auferlegt werden, in dieser Zeit keine Luxussanierungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen vorzunehmen.
Hintergrund der Koalitionspläne ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November. Dieses hatte die bisherige Praxis vieler Kommunen, Mietshäuser zu kaufen, wenn eine Verdrängung der Bewohner durch private Investoren zu befürchten ist, gekippt. Dieses Vorkaufsrecht können Kommunen seither nur noch ausüben, wenn ein Gebäude weitgehend leer steht oder verfällt, aber nicht mehr, wenn eine Stadt starke Mietsteigerungen erwartet. Investoren konnten den Zugriff der Kommunen bis dahin nur durch eine Abwendungsvereinbarung verhindern.
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Damit, so die weit verbreitete Einschätzung von Fachleuten, wurde den Städten ein schlagkräftiges Instrument gegen Spekulanten und die Verdrängung der Bewohner aus beliebten Vierteln entzogen. Während SPD und Grüne auf eine schnelle Wiederherstellung des Vorkaufsrechts drängen, bremst die FDP. Sie sieht das Vorkaufsrecht als fragwürdigen Eingriff in Eigentumsrechte und pochte auf eine gründliche Prüfung des Instruments.
Berlin, Hamburg und München haben es eilig
Im Vergleich zur bisherigen Regelung beinhaltet der Gesetzentwurf neue Ausnahmen. So soll es keine Einschränkungen für Käufer geben, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Sanierung fällig wird - die Kosten hierfür kann der Eigentümer auf die Mieter umlegen. Auch für Geschäfte mit Familienmitgliedern soll es Sonderregelungen geben. An anderer Stelle sollen die Vereinbarungen zwischen Kommune und Käufer aber auch schärfer gefasst werden können. So soll die bisherige Möglichkeit vorzuschreiben, dass Wohnungen sieben Jahre lang nur an die Mieter verkauft werden dürfen, für einen längeren Zeitraum erlaubt werden.
Diese Art des Vorkaufsrechts nutzen Großstädte oder Universitätsstädte wie Berlin, Frankfurt, München oder auch Leipzig, in denen der Wohnungsmarkt zumindest in einzelnen Vierteln besonders angespannt ist. Die drei Stadtoberhäupter von Berlin, Hamburg und München, Franziska Giffey, Peter Tschentscher und Dieter Reiter (alle SPD) hatten die Bundesregierung Ende Januar in einer gemeinsamen Erklärung gedrängt, die Städte müssten "dieses wichtige Instrument weiter nutzen können" - und zwar schnell.
München hat in den vergangenen Jahren etwa 500 Millionen Euro für das Vorkaufsrecht ausgegeben, indem die Stadt in einen bereits geschlossenen Kaufvertrag zwischen zwei privaten Parteien eintrat. Dies ist möglich, wenn die Immobilie in einem sogenannten Erhaltungssatzungsgebiet liegt. Das sind vor allem innerstädtische Quartiere, in denen die angestammte Bevölkerung geschützt werden soll. 1049 Wohnungen hat die Stadt per Vorkaufsrecht in den Bestand ihrer Wohnungsgesellschaften überführt.