Wer darf leben? Wer muss sterben? Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass es für den Fall des Falles, also für die Triage in Pandemiezeiten, "unverzüglich" gesetzliche Vorgaben geben muss. Das ist eigentlich selbstverständlich. Schließlich werden auch für die Organspende die Kriterien und Abläufe per Gesetz genau geregelt. Das muss immer so sein, wenn es um Leben und Tod geht; alle wesentlichen Dinge müssen in einem Rechtsstaat in einem Gesetz stehen. Und was ist wesentlich - wenn nicht die Fragen von Leben und Tod? Als ich zum ersten Mal von den Verfassungsklagen hörte, die in Karlsruhe erhoben wurden, um ein Triage-Gesetz zu erzwingen, dachte ich mir deshalb: Recht so! Es muss, so gut es nur geht, Klarheit, Rechtssicherheit und Transparenz geben in den furchtbaren Situationen, in denen Ärzte darüber entscheiden müssen, wer beatmet wird und wer nicht, wenn und weil es zu wenig Beatmungsgeräte gibt.
Prantls Blick:Die Triage beginnt im Kopf
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"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden": Ein Zelt zur Aufnahme von Patienten vor einem Krankenhaus in Warschau im März 2020.
(Foto: Czarek Sokolowski/AP)Warum Menschen mit Behinderung zu Recht in Karlsruhe geklagt haben. Und warum es so wichtig ist, dass sie recht bekommen haben. Das Selbstverständliche ist nämlich in der Pandemie nicht mehr selbstverständlich.
Von Heribert Prantl
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