Cannabis-Legalisierung:High mit Hürden

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Woher kommt das Cannabis eigentlich? Zunächst wohl noch zum großen Teil aus der Kriminalität. (Foto: Annette Riedl/dpa)

Von Montag an darf in Deutschland legal Cannabis konsumiert werden. Für die Umsetzung des Gesetzes von Gesundheitsminister Lauterbach blieb kaum Zeit, zum Start könnte es daher noch etwas ruckeln. Eine Übersicht.

Von Tim Frehler und Christian Wernicke, München/Düsseldorf

Von Montag an darf in Deutschland gekifft werden. Oder wie es Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ausdrückt: "Bubatz bald legal." Bei Konsumenten ist die Vorfreude groß. Doch zwischen der entscheidenden Sitzung des Bundesrates und dem Inkrafttreten des Gesetzes lag nur etwas mehr als eine Woche, einschließlich der Osterfeiertage. Bis zuletzt haben daher Fachleute über Grenzwerte nachgedacht, Polizisten Karten studiert und Juristen Akten gewälzt. Deutschlands Aufbruch in eine neue Drogenpolitik verläuft nicht ohne Komplikationen.

Das Formelle war erledigt, als Manuela Schwesig in Vertretung von Bundespräsident Steinmeier das Cannabisgesetz am Mittwoch unterzeichnete. Manche praktische Frage war es nicht, zum Beispiel diese: Woher kommt der Stoff eigentlich? Die Anbauvereinigungen, in denen Cannabis an erwachsene Mitglieder weitergegeben werden darf, dürfen erst am 1. Juli starten. Ob durch diese zeitliche Lücke nicht der Schwarzmarkt gefördert wird, weil diejenigen, die am 1. April einen Joint rauchen wollen, sich dort eindecken? Im Bundesgesundheitsministerium will man das nicht so recht beantworten. Auf Nachfrage verweist eine Sprecherin lediglich darauf, dass "der Besitz und das Mitsichführen von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum" straffrei seien - "unabhängig von der Herkunft".

Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, sagt, man könne am 1. April hinsichtlich der Herkunft von Cannabis von "100 Prozent Schwarzmarkt" ausgehen. Als weitere Quelle bis zum Sommer bleibt der Eigenanbau. Viele Interessenten seien schon dabei, sich Samen zu bestellen und anzupflanzen, sagt Wurth.

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Aber selbst wer am Montag Gras besitzt, darf das nicht nach Lust und Laune rauchen: Ein Verbot gilt beispielsweise in Fußgängerzonen zwischen sieben und 20 Uhr. In Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten darf man sich ebenfalls keinen Joint anzünden. Was "Sichtweite" konkret bedeutet, definiert das Gesetz: mehr als 100 Meter Abstand vom Eingang der Einrichtungen.

Kiffer wie Kontrolleure vermessen deshalb eiligst Straßen und Plätze ihrer Städte - wo genau verläuft die Grenze? In manchem Polizeipräsidium etwa in NRW, so berichtet ein Insider, hätten Beamte diese Woche eifrig die "Bubatzkarte" studiert - eine Neuvermessung der gesamten Bundesrepublik, bei der ein Koblenzer Softwareentwickler mithilfe von Open Street Map rote Sperrzonen für Joints skizzierte. Wo genau künftig der Limes zwischen legalem und illegalem Qualm verlaufen werde, das müsse von Montag an wohl jeder Ordnungshüter zunächst ertasten - "mit Fingerspitzengefühl".

Freiheit für die einen, Akten wälzen für die anderen

Die Abstandsregeln sollen dem Kinder- und Jugendschutz dienen. Polizei- und Kommunalvertreter haben jedoch Zweifel, ob sie sich in der Praxis überhaupt umsetzen lassen. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, verweist mit Blick auf zusätzliche Kontrollen auf die "ohnehin stark geforderten Ordnungs- und Gesundheitsämter in den Städten". "Das wird in der Fläche und ohne Vorbereitungszeit und ohne mehr Personal nicht funktionieren", sagt Dedy der Süddeutschen Zeitung. Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), befürchtet, die Polizei müsse einspringen und "kontrollieren, wenn das Ordnungsamt nicht vor Ort ist". Und "angesichts der Personalressourcen der Kommunen dürfte das öfter vorkommen", sagt Poitz der SZ. "Für unsere Kolleginnen und Kollegen ist das eine massive Mehrbelastung."

Die Polizei steht aber noch vor weiteren Problemen: Mobile Messgeräte wie für Alkoholtests im Straßenverkehr gibt es für THC bisher auf keiner Dienststelle. "Bei Verdacht auf übermäßigen Drogenkonsum müssen wir den Fahrer jeweils zur Dienststelle chauffieren, zur Urinprobe", sagt ein NRW-Polizeiexperte, "das dürfte ein enormer Aufwand für unsere Kollegen werden." Und selbst der erste, einfachste Schritt ist bisher nicht gemacht: Den Polizisten fehlen noch die elektronischen Waagen, um auf der Straße zu prüfen, ob ein Verdächtiger mehr als die erlaubten 25 Gramm Cannabis dabeihat. "Und wo im Streifenwagen sollen wir sie, möglichst mit Ladeanschluss, dann unterbringen?", fragt ein Polizeipraktiker aus NRW. "Unsere Dienstfahrzeuge sind schon jetzt übervoll mit Gerät."

Ähnlich wie die Polizei befürchtet auch die Justiz eher eine Be- statt eine Entlastung. Denn mit dem Gesetz tritt am Montag eine Amnestieregel in Kraft, wonach Haft- und Geldstrafen erlassen werden, wenn die Delikte nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar sind. Wie der SWR berichtet, führt das in Baden-Württemberg beispielsweise dazu, dass von Montag an 21 Häftlinge freikommen, in Brandenburg sind es fünf, wie die Märkische Allgemeine Zeitung schreibt.

Was für die einen Freiheit bedeutet, bedeutet für die anderen: Akten wälzen. Schließlich muss die Justiz die infrage kommenden Fälle ja überprüfen. Der Deutsche Richterbund geht von mehr als 200 000 Strafakten aus. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Verbands, sagt: "Bereits die erste Sichtung der Akten auf amnestiefähige Vergehen dauert ungefähr 15 bis 30 Minuten pro Fall." Er kritisiert: "Das wird die Strafjustiz über Wochen und Monate für andere Aufgaben blockieren." Auch neue Razzien gegen bekannte Dealer standen plötzlich auf dem Prüfstand: Staatsanwälte mussten kurzfristig entscheiden, ob geplante Einsätze angesichts der neuen Paragrafen noch lohnten.

Droht ein "Cannabis-Tourismus" nach Deutschland?

Um Heranwachsende vor den Folgen des Cannabis-Konsums zu schützen, enthält Lauterbachs Gesetz eine weitere Feinheit. Für 18- bis 21-Jährige soll nur Cannabis mit einem THC-Gehalt von zehn Prozent zulässig sein. Tetrahydrocannabinol, kurz THC, ist der Wirkstoff der Cannabispflanze, der die Rauschwirkung auslöst. Für die Polizei könnte das bedeuten, sie muss bei Kontrollen herausfinden, wie stark der Stoff ist, den die jungen Menschen zu sich nehmen. Ein Problem, sagt Alexander Poitz von der GdP: "Dazu benötigt die Polizei moderne Analyseinstrumente und weiterhin Feinwaagen und Drogenschnelltests." Poitz sieht in diesem Zusammenhang bundesweit einen "dringenden Fortbildungs- und Ausstattungsbedarf", den der Bund tragen müsse. Schließlich habe er das Gesetz auf den Weg gebracht.

Bis Donnerstag war auch unklar, was fortan im Straßenverkehr gilt. Bislang mussten Autofahrer ab einem Wert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum mit Sanktionen rechnen. Wie der ADAC unter Berufung auf Fachleute schreibt, sei dieser Wert jedoch so niedrig, dass er zwar den Konsum von Cannabis nachweise, aber keinen zwingenden Rückschluss auf eine "verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" zulasse. Vor allem bei regelmäßigen Konsumenten kann es laut ADAC Tage dauern, bis dieser Wert unterschritten wird.

Gesucht wurde also ein neuer Grenzwert. Und eine vom Bundesverkehrsministerium beauftragte Expertengruppe hat ihn gefunden. Das gab das Ministerium am Donnerstag bekannt. Demnach schlagen die Fachleute einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vor. Vom Risiko sei das vergleichbar mit einer "Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille", heißt es in der Mitteilung aus dem Verkehrsministerium. Um den neuen Wert umzusetzen, muss erst das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Vorerst gilt also noch die alte Schwelle.

Selbst am Karfreitag wird noch gearbeitet

Deutschlands Wandel in der Drogenpolitik führte Anfang der vergangenen Woche auch zu der Befürchtung, es könnte sich ein "Cannabis-Tourismus" entwickeln, der Schwarzmarkt könnte sich ausdehnen, Ein- und Ausfuhrschmuggel entstehen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) forderte, in grenznahen Regionen solle es weniger Anbauvereinigungen geben. Auch Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag erwartet, "dass die Städte in den Grenzregionen durch das Cannabisgesetz besonders von Drogentourismus betroffen sein werden".

Der Oberbürgermeister der Stadt Kehl, die an der Grenze zu Frankreich liegt, gibt sich jedoch gelassen. Er erwarte keinen "Cannabis-Tourismus" aus dem Nachbarland, sagte Wolfram Britz dem SWR. Es werde ohnehin keine lizenzierten Geschäfte geben, Verkauf und Weitergabe von Cannabis blieben verboten. "Damit sind unsere Hauptsorgen vom Tisch", sagte Britz.

Andernorts blieben die Sorgen. So kämpften bis zuletzt einige Mitarbeiter in den Landesverwaltungen noch darum, die neuen Regeln umzusetzen - die Konzepte bleiben unfertig. Experten im NRW-Innenministerium etwa arbeiteten noch am Karfreitag an einem Erlass, der den mehr als 40 000 Polizisten an Rhein und Ruhr bis Ostermontag wenigstens etwas Orientierung zur Deutung der neuen Gesetzeslage geben soll. "Den Rest", so sagt ein Ministerialbeamter, "lernen wir erst in der Praxis."

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