Schüler mit Behinderungen:Karlsruhe erlaubt Zeugnisvermerk

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Selbst intensives Büffeln kann eine Lese-Rechtschreib-Störung nicht ganz ausgleichen, meinen Experten. Das berücksichtigen viele Schulen bei der Leistungsmessung. (Foto: Florian Gaertner/Imago)

Werden Prüflinge mit Legasthenie milder bewertet, darf das im Zeugnis stehen, sagt das Bundesverfassungsgericht. Infolge des Urteils könnten auch Schüler mit anderen Einschränkungen Vermerke bekommen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Als Stephan Harbarth unter dem hölzernen Bundesadler im Karlsruher Sitzungssaal den Tenor des Urteils verlas, klang noch alles nach einem Sieg. Die Rechte der Kläger seien verletzt, gab der Gerichtspräsident bekannt, und die Gesichter der beiden Anwälte hellten sich auf. Sie hatten sich gegen einen Vermerk in den bayerischen Abiturzeugnissen ihrer Mandanten gewandt, der für jeden halbwegs Informierten offenlegt: Hier wurde die Rechtschreibung nicht bewertet, also muss es sich um Schüler mit Legasthenie handeln.

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