Nun hat der Bundestag also das lange überfällige Wahlrecht beschlossen, mit einer Bremse gegen das Aufblähen des Parlaments. Hätte sich die Ampelkoalition dabei an ihren ursprünglichen Entwurf gehalten, ließe sich eine solide Prognose treffen für die unausweichliche Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe hätte das neue Gesetz wohl bestätigt. Weil die Abschaffung der Überhangmandate zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers gehören dürfte. Die hat das Gericht stets betont. Und weil das Gericht selbst im Jahr 2012 die Zahl dieser Mandate limitiert hatte. Dass Karlsruhe sie würde zurückhaben wollen, ist wenig wahrscheinlich. Soweit der Konjunktiv.
Wahlrecht:Wie steht das Verfassungsgericht zur Wahlrechtsreform ?
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Der Bundestag beschließt ein Gesetz, um sich selbst zu verkleinern. Das Aus der Grundmandatsklausel aber dürfte die Richter in Karlsruhe noch beschäftigen.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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