Wahlrecht:Wie steht das Verfassungsgericht zur Wahlrechtsreform ?

Lesezeit: 2 min

Der Deutsche Bundestag im März 2023: Die Ampelkoalition möchte die Zahl von gegenwärtig 736 Abgeordneten auf dauerhaft 630 verkleinern. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Der Bundestag beschließt ein Gesetz, um sich selbst zu verkleinern. Das Aus der Grundmandatsklausel aber dürfte die Richter in Karlsruhe noch beschäftigen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Nun hat der Bundestag also das lange überfällige Wahlrecht beschlossen, mit einer Bremse gegen das Aufblähen des Parlaments. Hätte sich die Ampelkoalition dabei an ihren ursprünglichen Entwurf gehalten, ließe sich eine solide Prognose treffen für die unausweichliche Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe hätte das neue Gesetz wohl bestätigt. Weil die Abschaffung der Überhangmandate zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers gehören dürfte. Die hat das Gericht stets betont. Und weil das Gericht selbst im Jahr 2012 die Zahl dieser Mandate limitiert hatte. Dass Karlsruhe sie würde zurückhaben wollen, ist wenig wahrscheinlich. Soweit der Konjunktiv.

Zur SZ-Startseite

Bundestag
:Angst schweißt zusammen

Noch nie haben die Abgeordneten der Linken der CSU so viel Beifall gespendet wie vor dem Votum über das Wahlrecht.

Von Robert Roßmann

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: