Bundesregierung - Berlin:Verurteilte Ärztin erleichtert über Ende von Werbeverbot

Bundesregierung - Berlin: Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel steht vor einem Gericht. Foto: Boris Roessler/dpa
Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel steht vor einem Gericht. Foto: Boris Roessler/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wertet die für diesen Freitag anstehende Entscheidung zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen als "wichtigen Schritt zur Informationsfreiheit" für betroffene Frauen. "Ich freue mich, dass der unsägliche Paragraf, der viel Unheil angerichtet hat, damit der Geschichte angehören wird", erklärte Hänel mit Blick auf den Gesetzesparagrafen 219a, den die Ampel-Koalition per Bundestagsentscheidung an diesem Freitag aus dem Strafgesetzbuch streichen will.

Das Plenum befasst sich dazu in zweiter und dritter Lesung mit einem Gesetzentwurf der Regierungsparteien, der das Ende des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen besiegeln soll. Das wird aktuell noch durch Paragraf 219a geregelt. Die Ampel will ihn streichen, weil damit bislang Ärztinnen und Ärzte wie Hänel keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Hänel selbst war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite laut Gericht Informationen zur Abtreibungsmethodik bereitgestellt hatte. Sie ist seitdem eine der prominentesten Verfechterinnen der Abschaffung von 219a. Der Entwurf der Ampel-Parteien sieht außerdem vor, dass Urteile wie die gegen Hänel aufgehoben werden.

Sie werde nach Berlin reisen und die Abstimmung im Bundestag auf der Besuchertribüne verfolgen, kündigte Hänel an. Auch andere auf Basis des Paragrafen verurteilte oder angezeigte Ärztinnen und Ärzte werden Hänels Angaben zufolge dort sitzen.

Jahrelang habe der Gesetzespassus dazu geführt, dass Betroffene "zusätzlich zur persönlichen Belastung durch die ungewollte Schwangerschaft auch noch mühsam nach echten Informationen und weiterführenden Adressen suchen mussten", erklärte Hänel.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes bezeichnete die geplante Abschaffung des Paragrafen am Donnerstag als "längst überfälligen Schritt". Der Gesetzgeber stelle sich damit "endlich klar auf die Seite der Selbstbestimmung von Frauen sowie auf die Seite von fachlichen Informationen statt unsachlichen Meinungen."

Für die Abschaffung von 219a dürfte es im Bundestag eine Mehrheit geben. Nur AfD und Union sind strikt dagegen.

© dpa-infocom, dpa:220623-99-769715/3

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