Migrationspolitik:Koalition will Arbeitsverbote für Geflüchtete lockern

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Auch Flüchtlinge, die in der Thüringer Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl, untergekommen sind, sollen künftig arbeiten dürfen. (Foto: Bodo Schackow/dpa)

Viele Asylsuchende wollen arbeiten, dürfen aber nicht. Die Ampel will ihnen die Jobsuche nun erleichtern. Doch das gefällt nicht jedem.

Von Markus Balser und Roland Preuß, Berlin

Die Ampelkoalition will Arbeitsverbote für Asylbewerber lockern, um Geflüchtete und Migranten den Weg zu Jobs zu ebnen und Kommunen zu entlasten. Es liefen zwischen den Koalitionspartnern und den Ministerien Gespräche dazu, hieß es am Donnerstag aus Regierungskreisen. Allerdings sollen nicht alle Arbeitsverbote fallen, hieß es weiter. Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge hatte am Wochenende eine vollständige Abschaffung der Arbeitsverbote für Geflüchtete gefordert. Auch SPD und FDP sprechen sich unter bestimmten Bedingungen für einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt aus. Die Union lehnt dies strikt ab.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD), sprach sich dafür aus, eine schnellere Arbeitserlaubnis zügig zu ermöglichen. Grundsätzlich sollten alle Asylsuchenden, bei denen die Identität geklärt sei, so schnell wie möglich arbeiten dürfen, sagte sie: "Das sollten wir noch in diesem Herbst umsetzen." Niemandem sei geholfen, wenn diese Menschen monatelang zum Nichtstun gezwungen seien.

Bisher gelten für Asylsuchende auf dem Arbeitsmarkt strenge Regeln

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, sagte, es sollten die Arbeitsverbote fallen, die "nicht mehr zeitgemäß" seien. Als Beispiel nannte Rosemann im Deutschlandfunk die Einschränkungen für Asylbewerber, die vorläufig untergebracht sind, etwa in Sammelunterkünften. Auch wenn jemand vor Jahren über seine Identität getäuscht habe, aber ohnehin nicht abgeschoben werden könne, sollte er oder sie arbeiten dürfen. Man werde "als Ampelkoalition einige dieser Arbeitsverbote aufheben", kündigte Rosemann an.

Für die Arbeitsmöglichkeiten von Asylsuchenden gelten in Deutschland strenge Regeln. In den ersten drei Monaten dürfen sie generell keine Arbeit aufnehmen, danach ist dies grundsätzlich möglich. Wenn das Asylverfahren nach neun Monaten noch nicht abgeschlossen ist, besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis. Anerkannte Asylbewerber dürfen uneingeschränkt arbeiten.

Wer aus bestimmten Ländern kommt, soll weiter keinen Job bekommen

Die Koalition prüft nun, wie sich Genehmigungen beschleunigen lassen. So könnten etwa die Fristen für die frühestmögliche Arbeitserlaubnis oder den Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis von drei beziehungsweise neun Monaten verkürzt werden, heißt es. Das Bundesinnenministerium äußerte sich nicht zu derartigen Plänen. "Weitere Regelungen für eine schnelle Arbeitsmarktintegration angesichts des großen Arbeits- und Fachkräftemangels werden in der Bundesregierung beraten", sagt ein Sprecher allgemein.

Ein generelles Arbeitsverbot gilt für Geflüchtete, die aus einem sicheren Herkunftsland wie etwa Ghana kommen, wenn der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde oder wenn jemand seine Identität verschleiert, zum Beispiel falsche Angaben zum eigenen Herkunftsland macht. Bei diesen Ausnahmen soll es auch künftig bleiben. Aus Regierungskreisen hieß es, eine weitere Lockerung für Menschen aus sicheren Herkunftsländern sei problematisch, weil weitere Anreize für die Migration nach Deutschland geschaffen würden. Asyl dürfe "nicht Einfallstor für Arbeitsmigration sein", sagte auch Rosemann.

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Die Ampelkoalition hatte kürzlich bereits das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet, das die Möglichkeiten ausweitet, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Für Asylsuchende gibt es mit dem sogenannten Spurwechsel inzwischen auch eine Möglichkeit, aus dem Asylverfahren in die Erwerbsmigration zu wechseln - allerdings in engen Grenzen. Es steht nur Menschen offen, die bis Ende März dieses Jahres einen Asylantrag gestellt haben.

Studien zeigen, dass die Erwerbsquote von Geflüchteten wegen vieler Hürden nach der Ankunft in Deutschland zunächst gering ist, in den Jahren danach aber stark ansteigt. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung liegt sie im ersten Jahr nach der Ankunft unter zehn Prozent. Sie steigt aber nach sieben Jahren Aufenthalt auf mehr als 60 Prozent an. Befragt wurden Geflohene, die bis 2021 nach Deutschland kamen.

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