Nach mehr als 17 Stunden geht es dann doch um den Kern der Geschichte. Um einen der zentralen Vorwürfe des Verfassungsschutzes gegen die AfD: Die Partei unterscheide zwischen deutschen Staatsbürgern und "ethnischen Deutschen" - diskriminiere also Bürger mit Migrationshintergrund. AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch kündigt drei Personen an, die alle Vorwürfe der Migrantenfeindlichkeit gegen seine Partei widerlegen sollen: drei AfD-Mitglieder mit Migrationshintergrund.
Prozess gegen Verfassungsschutz:AfD flutet das Gericht mit Anträgen
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Eigentlich soll das Oberverwaltungsgericht Münster klären, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf. Doch die AfD-Anwälte konzentrieren sich erst mal auf mögliche V-Leute. Die Verhandlung wird vertagt.
Von Christoph Koopmann und Roland Preuß, Münster
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