Terrorismus - Stuttgart:Einstiger PKK-Kader muss mehr als drei Jahre in Haft

Stuttgart (dpa/lsw) - Ein Ex-Kader der Terrorvereinigung PKK ist am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der 47-Jährige erhielt die Strafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wie das Oberlandesgericht in Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Der Senat habe bei der Strafzumessung auch berücksichtigt, dass es sich bei der PKK um eine besonders gefährliche terroristische Vereinigung handele und der Angeklagte seine Kadertätigkeit über einen Zeitraum 30 Monaten ausgeübt habe. Strafmildernd wirkte sich unter anderem aus, dass der Mann nicht vorbestraft war (Az.: 6 -2 StE 11/16).

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Stuttgart (dpa/lsw) - Ein Ex-Kader der Terrorvereinigung PKK ist am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der 47-Jährige erhielt die Strafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wie das Oberlandesgericht in Stuttgart am Donnerstag mitteilte. Der Senat habe bei der Strafzumessung auch berücksichtigt, dass es sich bei der PKK um eine besonders gefährliche terroristische Vereinigung handele und der Angeklagte seine Kadertätigkeit über einen Zeitraum 30 Monaten ausgeübt habe. Strafmildernd wirkte sich unter anderem aus, dass der Mann nicht vorbestraft war (Az.: 6 -2 StE 11/16).

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Ansicht des Gerichts war der 47-Jährige als hauptamtlicher Kader für die PKK unter anderem in Stuttgart, München und Freiburg verantwortlich. Später übernahm er die Leitung der PKK in Dortmund und Düsseldorf.

Die seit 1993 in Deutschland verbotene und von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestufte PKK versteht sich als einzig legitimes Sprachrohr und Vertretung sämtlicher Kurden weltweit.

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